Chronik

Regierung verzichtet wunschgemäß auf Gehaltsplus

© Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen

Der Nationalrat hat Montagabend zum Abschluss seines wohl letzten Plenums im Jahr 2020 eine Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker verfügt. Demnach wird das eigentlich vorgesehene Plus von 1,5 Prozent bis auf Ebene der Volksanwälte ausgesetzt. Nicht betroffen sind Landespolitiker. Zustimmung für den Antrag von ÖVP und Grünen kam von allen Fraktionen, auch wenn sich die Opposition sogar eine weitergehende Regelung vorstellen hätte können. Sebastian Kurz entgeht damit ein zusätzliches Monatsgehalt über 334 Euro. Aber auch die Klubobleute von SPÖ, FPÖ und Neos dürfen sich an der Aktion finanziell beteiligen.

Blick Richtung Abgeordnete zum Nationalrat und Präsidium | © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen

Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker

Um die Erhöhung fallen Bundespräsident, Bundeskanzler und der Rest der Regierung, die Nationalratspräsidenten, die Volksanwälte und die Klubobleute im Nationalrat um, nicht aber “normale” Abgeordnete. SPÖ und Freiheitliche hätten eine noch weitergehendere Lösung in Richtung Nulllohnrunde präferiert.

Kickl reklamiert Erfolg für sich

Für FP-Klubchef Herbert Kickl ist es in erster Linie seiner Fraktion zu verdanken, dass es überhaupt zu einem Verzicht kommt, hätten doch die Koalitionspolitiker ihren Spruch “Schau auf dich, schau auf mich” auf ihre Bezüge ummünzen wollen. Den Klubobleuten der vier Parlamentsparteien wären jeweils 15.380 Euro zugestanden, was für FP-Klubchef Kickl und andere Fraktionsführer 227 Euro mehr im Monat bedeutet hätte. SP-Sozialsprecher Josef Muchitsch hätte es eine Selbstverständlichkeit gefunden, wenn Bezüge bis 4.560 Euro nicht angehoben werden. Eine Nulllohnrunde bei Einkommen ab ca. 5.000 Euro für Politiker wäre für ihn akzeptabel gewesen.

Nationalratsabgeordneter Herbert Kickl (F) | © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen

Sonderpensionen eingefroren

Ein zweites Mal beschlossen wurde am Abend die eingeschränkte Aufstockung hoher Sonderpensionen. Konkret werden die Luxus-oder Zusatzrenten aus dem (halb)staatlichen Bereich, die dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz unterliegen und über 2.333 Euro liegen, kommendes Jahr mit maximal 35 Euro angehoben werden. Beim ersten Mal war die Vorlage einstimmig angenommen worden, wegen eines Formalfehlers musste der Beschluss nun aber wiederholt werden, was der eigentliche Anlass für die Sondersitzung war. Am Dienstag hat entsprechendes Inkrafttreten noch im heurigen Jahr zu ermöglichen.

(APA/red)

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