Facebook und Google lassen ihren Mitarbeiter die Wahl, bis Anfang 2021 im Homeoffice zu arbeiten
Facebook und Google lassen ihren Mitarbeiter die Wahl, bis Anfang 2021 im Homeoffice zu arbeiten
Die zwei größten US-Internetkonzerne Google und Facebook verlängern ihre Regelungen zur Heimarbeit für Mitarbeiter wegen der Corona-Krise bis zum Jahresende. Jedoch sollen die meisten Beschäftigten weiterhin von zu Hause aus arbeiten, kündigte Google-Chef Sundar Pichai an. Wer vor Ort gebraucht werde, könne unter Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen im Juni oder Juli in sein Büro zurückkehren. Der Großteil der Belegschaft werde aber den Rest des Jahres im Homeoffice arbeiten. Google beschäftigt weltweit mehr als 100.000 Mitarbeiter. Wie der Sender CNBC als erstes berichtete, will Google, dass seine Mitarbeiter sich am 22. Mai einen freien Tag nehmen. Damit solle einer Überlastung der Angestellten entgegengewirkt werden, die aus der Arbeit von zu Hause entstehe.
Die Vorgaben bei Facebook lauten ähnlich, wie US-Medien berichteten. Zwar sollen die ersten Büros Anfang Juli wieder bezogen werden können, doch steht es den Angestellten demnach frei, bis Jahresende weiter von zu Hause aus zu arbeiten. Für Facebook arbeiteten Ende 2019 rund 45.000 Menschen. Bei der Eindämmung von Falschmeldungen über das Corona-Virus leistet das Unternehmen ganze Arbeit. Postings über Politik und Medizinthemen in Zusammenhang mit Covid-19 dürfen auf Facebook nicht beworben werden. Bedenkliche oder unwahre Postings von Facebook-Usern werden mit einem Warnhinweis versehen.
In Österreich gibt die Arbeiterkammer einige Rechtshinweise. So darf der Arbeitgeber nicht einseitig Home Office oder Telearbeit verordnen – auch nicht wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus durch persönliche Kontakte im Unternehmen. Eine Verpflichtung des Beschäftigten zum Arbeiten im Homeoffice besteht nur dann, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag bereits enthalten ist. Oder wenn eine entsprechende Versetzungsklausel auf den Heimarbeitsplatz im Arbeitsvertrag steht oder anlassfallbezogen zwischen Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in Home Office/Telearbeit vereinbart wurde.
(APA/red)
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