Chronik

Befangene Justizministerin muss Ibiza-Video rausrücken

Teilen
© APA/Schlager

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) muss dem Untersuchungsausschuss das gesamte Ibiza-Video vorlegen und zwar “ungeschwärzt”. Das hat der Verfassungsgerichtshof in einem Freitag veröffentlichten Erkenntnis entschieden. SPÖ, FPÖ, Neos und auch die Grünen hatten sich an die Höchstrichter gewandt, weil der Ausschuss nur eine teils abgedeckte Version des Videos und geschwärzte Transkripte von Zadic erhalten hatte. Dies war unzulässig, weil das Ministerium die Schwärzungen nicht begründete.

Strafrechtssektionschef Christian Pilnacek am Mittwoch, 15. Juli 2020, im Rahmen des Ibiza-U-Ausschusses | © APA/Fohringer

Beweismittel ohne Begründung geschwärzt

Die vier Parteien hatten sich an das Verfassungsgericht gewandt, weil Justizministerin Alma Zadic (Grüne) dem Ausschuss lediglich eine geschwärzte Version des Ibiza-Videos übermittelt hatte. Dabei hatte die Korruptionsstaatsanwaltschaft am 8. Juni 2020 das vollständige Videomaterial erhalten. Dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wurden aber nur jene Teile und Abschriften des Videos, die für die strafrechtlichen Ermittlungen als relevant eingestuft wurden.

Fadenscheinige Behauptung zerpflückt

Diese Vorgehensweise hat der Verfassungsgerichtshof nicht akzeptiert. In ihrem Erkenntnis betonten die Höchstrichter, dass Zadic verpflichtet ist, auch Unterlagen vorzulegen, die formal nicht zum Ermittlungsakt der Staatsanwaltschaft genommen wurden. Auch die im Verfahren vorgebrachte Behauptung des Justizministeriums, wonach die geschwärzten Passagen gar nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst wären, lassen die Verfassungsrichter nicht gelten. Sie betonen, dass dieses Argument schon zuvor dem Ausschuss gegenüber hätte vorgebracht und begründet werden müssen.

Sobotka weist Vorwurf der Befangenheit im Ibiza-Video U-Ausschuss zurück | © APA/Fohringer

Keine Rechtfertigung für Justizbehinderung

“Der pauschale Verweis allein darauf, dass bestimmte Akten und Unterlagen nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst seien, kann das Zurückhalten von Informationen allerdings nicht rechtfertigen”, heißt es im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Und: “Die Bundesministerin für Justiz ist verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss (…) das Ton- und Bildmaterial des ‘Ibiza-Videos’ und die dazugehörigen Transkripte im Umfang des Gegenstandes der Untersuchung unabgedeckt (ungeschwärzt) vorzulegen.”

Zadic kann “Einspruch” erheben

Allerdings hat die Justiz weiterhin die Möglichkeit, jene Unterlagen zurückzuhalten, deren Weitergabe die Ermittlungen gefährden würde. Auch das hält der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis fest. In diesem Fall müsste Zadic ein “Konsultationsverfahren” einleiten. Die nun ausgesprochen Vorlageverpflichtung hindere Zadic nicht daran, ein solches Verfahren zu verlangen, wenn sie dies für erforderlich erachten sollte, heißt es in dem Erkenntnis. Sollte es dabei Meinungsverschiedenheiten geben, wäre wieder der Verfassungsgerichtshof am Zug.

(APA/red)

Veröffentlicht von
Redaktion

Neue Artikel

Premierengäste spielten mit bei “Ich liebe das Leben”

Selbst die größten Kritiker konnten diesmal von Trojani und Schenk überzeugt werden .

22. April 2024

Inclusion Run Läufer trotzten Wind und Wetter beim VCM

Laufbewerb für Menschen mit und ohne Behinderung im Rahmen des Vienna City Marathon.

20. April 2024

Anker Brotfabrik bäckt größer und besser in Lichtenwörth

Offizieller Start für Ankerbrot Großbäckerei in Lichtenwörth bei Wiener Neustadt.

18. April 2024

Großes Aufatmen nach Premiere von „Fit mit den Stars“

Tänzerin Conny Kreuter machte den Start im neuen Fitness-Format des ORF.

15. April 2024

Grillen auf der Donauinsel: Reservieren oder leer ausgehen

Mit der Eröffnung der Grillzonen und Grillplätze der Stadt Wien hat die Saison begonnen.

14. April 2024

Die Goldkinder verpassen BeSt Messe einen spitzen Look

Die Bildungsmesse BeSt präsentiert sich in neuem Corporate Design von Wiener Kreativagentur.

14. April 2024