Medien

Sonderzahlungen an Zeitungen für Krisen-Reportagen

© kiosk.at/Hersteller

Die österreichische Telekom-Regulierungsbehörde RTR ortet teilweise Wettbewerbsschwächen in digitalen Märkten und hat nun Studienergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert. Man habe bereits zu analysieren begonnen, welche Kommunikationsplattformen wie funktionieren, in welchen Bereichen sie warum Marktmacht haben. Eine rasche Erstbeurteilung hinsichtlich wesentlicher Aspekte und möglichen volkswirtschaftlich schädlichen Entwicklungen soll durch das Forschen ermöglicht werden. Letztendlich findet ein Monitoring von digitalen Kommunikations-Plattformen und Gatekeepern statt. Ende 2020 wird ein Dokument mit Erkenntnissen aus der Anwendung ergänzt bzw. überarbeitet werden. In diese Überarbeitung sollen auch Ergebnisse der Gatekeeper-Studie einfließen, die im Auftrag der Europäischen Kommission bis Herbst erstellt wird. 

RTR-Chef Klaus Steinmaurer Österreichische Telekom-Regulierungsbehörde | © OTS/T-Mobile

Die RTR sei als Telekomregulator gemeinsam mit anderen Wettbewerbshütern aufgerufen, ein Auge auf die digitalen Anbieter zu werfen, um auch in Zukunft einen funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen, heisst es in einer Aussendung durch RTR-Chef Klaus Steinmaurer.

Medienbehörde für Web und Print

Nicht nur auf digitale Anbieter im Silicon Valley wird ein Auge geworfen, sondern auch auf die heimischen Blattmacher. Seit das Virus grassiert, finden die Tageszeitungen immer weniger Absatz an Entnahmestellen und im Direktverkauf. Viele Menschen sorgen sich, dass Viren in Verteilzentren oder auf offener Straße ihren Weg aufs Papier finden. Eine “Maskenpflicht” für Zeitungen, eine Gebrauchsanweisung wie Zeitungen gehandhabt werden sollen, nachdem man sie gelesen hat, fehlt noch. Auch eine Regelung für Kaffeehäuser, wo Zeitungen offen aufliegen, wäre angebracht, solange die Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung gelten und propagiert werden.  

RTR Fördergeber für Medienhäuser

Dank dem Corona-Medienhilfspaket der Regierung haben Österreichs Tageszeitungen diese Woche insgesamt gut 9,7 Millionen Euro an Sonderförderung erhalten. Laut einer Aussendung vom Freitag hat die Medienbehörde KommAustria die Auszahlung der einmaligen Druckkostenbeiträge rund zwei Wochen nach Ende der Antragsfrist am 3. Mai bereits abgeschlossen. Der gesetzlichen Regelung entsprechend, die der Nationalrat Anfang April beschlossen hatte, erhielten die Inhaber von Tageszeitungen einmalig jeweils 3,25 Euro pro Exemplar der durchschnittlichen Druckauflage ihres Blattes als Druckkostenbeitrag, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Krise abzufedern. Zugrunde gelegt wurden die Auflagenzahlen des Vorjahres unter voller Berücksichtigung der Häufigkeit des Erscheinens pro Woche.

Verteilung des Kuchens an Tageszeitungen

Wie viel die Zeitungen Sonderförderung durch die Medienbehörde im Einzelnen bekommen haben, soll nächste Woche veröffentlicht werden, teilte die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) mit. Die Regulierungsbehörde sprach von einer Abwicklung der Hilfszahlungen “in Rekordzeit”. Im Vorfeld hatte es allerdings Kritik daran gegeben, dass die Regierung die Auflagenzahl zum entscheidenden Kriterium für die Höhe der staatlichen Unterstützung gemacht hat. Neben zwei Oppositionsparteien hatten sich etwa auch die Journalistengewerkschaft, Reporter ohne Grenzen oder Presseclub Concordia daran gestoßen.

(APA/red)

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Redaktion

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