Verlagshäuser wollen Ausschnitte ihrer Online-Inhalte nicht kostenlos hergeben
Verlagshäuser wollen Ausschnitte ihrer Online-Inhalte nicht herschenken
Im Streit um die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet haben deutsche Verlage eine Klage gegen Google zurückgezogen. “Der Grund war die zu erwartende Einschätzung des Gerichts, dass das deutsche Presseleistungsschutzrecht nicht anwendbar sei”, erklärte die Verwertungsgesellschaft VG Media, die die Interessen der Verlage vertritt, am Donnerstag nach der mündlichen Verhandlung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September 2019 geurteilt, dass die deutsche Regierung das umstrittene Gesetz zum Leistungsschutzrecht vor Inkrafttreten 2013 der EU-Kommission hätte vorlegen müssen. Damit war das aktuelle deutsche Leistungsschutzrecht faktisch tot.
Deutsche Zeitungsverlage wie Axel Springer kämpfen seit Jahren dagegen, dass Google kurze Nachrichtentexte von ihren Internetseiten kostenlos auf sein eigenes News-Portal übernimmt. Der US-Konzern und Suchmaschinenbetreiber lehnt es ab, den Verlagen dafür etwas zu zahlen. Er argumentiert, durch die Anzeige der mit den Ursprungsseiten verlinkten Nachrichtentexte würden Nutzer auf die Internetseiten der Verlage gelotst. Damit profitierten auch die Medienhäuser von Werbeerlösen, die mit den Nutzerzahlen steigen. Die Verlage hatten von Google für den Zeitraum der Klage (August 2013 bis Ende 2016) bis zu eine Milliarde Euro gefordert.
Nach dem Urteil des EuGH landete der Streit nun wieder beim Landgericht Berlin, das die Klage der VG Media 2017 für “teilweise begründet” bezeichnet hatte. Mit dem aktuellen Klageverzicht will die VG Media Geld sparen, denn der Rechtsstreit habe bereits Kosten in zweistelliger Millionenhöhe verschlungen. Stattdessen konzentriere man sich auf das neue europäische Urheber- und Leistungsschutzrecht, betonte die VG Media. Dies ist seit Mitte 2019 in Kraft und muss in Deutschland bis Mitte 2021 in nationales Recht umgesetzt werden.
(APA/red)
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