ÖAG diskutiert KI im Film und rechtliche Unsicherheit

Eine Diskussion der Österreichisch-Amerikanischen Gesellschaft (ÖAG) in Wien zeigt: Künstliche Intelligenz ist in der Filmbranche längst Praxis – doch die rechtliche Grundlage bleibt unsicher. Auf Einladung der Österreichisch-Amerikanischen Gesellschaft versammelte Generalsekretär Rainer Newald ein hochkarätiges Podium, um über den Einsatz von KI im Film zu diskutieren. Unter der Moderation von Filminstituts-Direktor Roland Teichmann trafen dabei unterschiedliche Perspektiven aus Praxis, Kreativbereich und Recht aufeinander.

KI ist in der Produktion angekommen

Dass KI bereits tief in Produktionsprozesse integriert ist, machte Produzent Hannes Schalle deutlich. „Bei uns arbeitet eigentlich jede Abteilung schon mit KI“, so Schalle. Anwendungen reichen von der Stoffentwicklung bis zur Postproduktion.

Besonders sichtbar wird der Fortschritt bei der Erstellung von Szenen: Komplexe visuelle Sequenzen, die bislang Wochen dauerten und hohe Budgets erforderten, können heute in kürzester Zeit erzeugt werden. KI fungiert dabei als Werkzeug zur Effizienzsteigerung – nicht als Ersatz für Schauspieler oder kreative Leitfiguren.

Zwischen Experiment und Kontrolle

Im kreativen Bereich bleibt die Haltung differenzierter. Regisseur Georg Tiller beschreibt eine Branche im Spannungszustand: zwischen Neugier, Experiment und Skepsis.

Zentrale Frage ist die Kontrolle über das Ergebnis. Während einfache Anwendungen bereits zuverlässig funktionieren, erfordert der gezielte Einsatz in filmischen Prozessen nach wie vor komplexe Workflows und technisches Verständnis. Generative KI sei derzeit eher ein ergänzendes Werkzeug als ein durchgängiges Produktionssystem.

Stephanie Meisl verweist gleichzeitig auf die Dynamik der Entwicklung. Die Qualität generativer Systeme habe in kurzer Zeit ein Niveau erreicht, das professionelle Anwendungen zunehmend realistisch erscheinen lässt – insbesondere für kleinere Produktionen mit begrenzten Budgets.

Recht hinkt der Praxis hinterher

Den schärfsten Kontrapunkt setzte Medienanwalt Thomas Wallentin. Seine Einschätzung: Die Branche bewege sich in weiten Teilen im rechtlichen Niemandsland. Weder für die Nutzung von Trainingsdaten noch für die urheberrechtliche Bewertung von KI-generierten Inhalten existieren derzeit klare und belastbare Regelungen. Besonders heikel ist die Frage, ob und in welchem Umfang bestehende Werke für das Training von KI-Systemen verwendet werden dürfen.

Die Unsicherheit betrifft dabei nicht nur Details, sondern die gesamte Verwertungskette. Im Extremfall könnte ein Film rechtlich angreifbar sein, wenn einzelne KI-basierte Produktionsschritte nicht konform sind.

Ein Spannungsfeld mit Konsequenzen

Gerade im Zusammenspiel dieser Positionen wird die aktuelle Lage greifbar: Während die Praxis KI bereits selbstverständlich einsetzt und Effizienzgewinne realisiert, bleibt die rechtliche Grundlage diffus und potenziell riskant.

Für die Branche entsteht daraus ein strukturelles Spannungsfeld. Produzenten agieren zunehmend pragmatisch und nutzen verfügbare Technologien – oft ohne abschließende rechtliche Klarheit. Gleichzeitig wächst der Druck, regulatorische Antworten zu finden, ohne die Innovationsdynamik auszubremsen.

Die Diskussion bei der ÖAG macht damit eines sichtbar: KI ist im Film nicht mehr die Frage des „Ob“, sondern des „Wie“ – und vor allem des „Unter welchen Bedingungen“.

(PA/red)