“Bauernopfer” Rathgeber ein weiteres Mal verurteilt

Im Salzburger Finanzskandal ist am Mittwoch die ehemalige Leiterin des Budgetreferats des Landes Salzburg, Monika Rathgeber, bereits das vierte Mal strafrechtlich verurteilt worden. Die 39-Jährige erhielt wegen Untreue 18 Monate auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft meldete Bedenkzeit an. Rathgeber soll laut Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in den Jahren 2009 bis 2012 124 Zins-und Währungstauschgeschäfte (Swaps) und andere hochkomplexe Derivate entgegen einer ausdrücklichen Verbotsweisung abgeschlossen haben. Die Angeklagte zeigte sich “teilweise geständig”, wie sie erklärte. Es tue ihr leid, sie habe aber dem Land nicht vorsätzlich einen Schaden zufügen wollen.

Bewährungsstrafe für Rathgeber ausgemachte Sache

Das Urteil des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg unter Vorsitz von Richterin Martina Pfarrkirchner ist nicht rechtskräftig. Gregor Adamovic, Oberstaatsanwalt bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), meldete drei Tage Bedenkzeit an. Er hatte wie Verteidiger Herbert Hübel zuvor erklärt, dass eine Bewährungsstrafe angemessen sei. Rathgeber nahm das Urteil an.

Der Medienandrang war diesmal weniger groß als in den Prozessen davor. Dennoch musste wegen Platzmangels – Corona-bedingt konnte nur jeder zweite Sitz belegt werden – in einen größeren Saal gewechselt werden. Die Verhandlung begann schließlich gegen 10.00 Uhr im Schwurgerichtssaal. Nach rund eineinhalb Stunden verkündete die Vorsitzende bereits das Urteil.

Medien sollen “Bauernopfer”-Vergleich bringen

Auf Einvernahmen von Zeugen und des Gerichtssachverständigen wurde verzichtet, Beweisanträge wurden keine gestellt. Verteidiger Herbert Hübel meinte, dass der Begriff “Bauernopfer”, den Medien für Rathgeber in der Causa gerne verwenden würden, auch in diesem Verfahren “sehr passend ist”. Der Begriff komme aus dem Schachspiel. Dort würden die kleinen Figuren wie eben der Bauer gerne vorgeschoben mit dem Ziel, “vor allem die Königin oder den König zu schützen”. Das treffe auch auf seine Mandantin zu, die das Land vor einem finanziellen Schaden bewahren habe wollen.

Ex-Leiterin des Budgetreferats des Landes Salzburg, Monika Rathgeber vor Gericht

Die Ex-Leiterin des Budgetreferats des Landes Salzburg, Monika Rathgeber im Jahr 2016 | © APA/Gindl

“Sie hat auch Fehler gemacht. Dazu bekennt sie sich”, sagte Hübel. Der erste Fehler sei gewesen, dass sie ihren Kollegen vertraut, Wünsche und Anfragen nicht dokumentiert oder bestätigt habe. Wie sich dann gezeigt habe, steche der “Ober den Unter”. Seine Mandantin sei “ein herzensguter Mensch”. Sie habe eigentlich helfen wollen, sei aber von der eigenen Abteilung im Stich gelassen worden.

Monika Rathgeber von allen im Stich gelassen

Mit Tränen in den Augen gab die Angeklagte vor dem Schöffensenat ein Statement ab und erklärte, danach von ihrem Recht Gebrauch zu machen und sich der weiteren Aussage zu entschlagen. Wie in den anderen Strafverfahren auch betonte sie erneut, sie habe dem Land nicht vorsätzlich einen Schaden zufügen wollen.

“Mein Ziel war es, immer das Land vor einem Schaden zu bewahren. Ich habe natürlich auch Fehler gemacht. Es tut mir leid.” Ihr Fehler sei gewesen, dass sie ihrem Kollegen und dem Abteilungsleiter vertraut habe und keine schriftliche Bestätigungen eingeholt habe. “Ich war viel zu dumm und zu naiv”, meinte Rathgeber, die derzeit als Hotelangestellte arbeitet.

Die Angeklagte betonte, sie sei für die Finanzgeschäfte nicht alleine verantwortlich gewesen, auch nicht im vorgeworfenen Tatzeitraum 2009 bis 2012. “Ich habe nie einen Termin mit der Bank alleine gemacht.” Zweimal am Tag hätten der Kollege im Büro und der Abteilungsleiter auch die Kredit- und Depotauszüge gesehen. “Ich verstehe nicht, wie man sich nicht daran erinnern kann.” Sie gebe zu, dass sie bei Zinsgeschäften gegen Weisungen verstoßen habe, weil sie sonst die Budgetgrenzen nicht hätte einhalten können. “Ich habe das auch offen gesagt und intern geschrieben.” Sie sei mit dem Problem aber allein gelassen worden. In der Anklage seien zudem Finanzgeschäfte enthalten, für die sie auch die Genehmigung gehabt habe, sie abschließen zu dürfen. “Ich kann nicht den Kopf hinhalten für das, was genehmigt wurde.”

Schuldig nach den Buchstaben des Gesetzes

Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic hatte zuvor erklärt, dass nur “eindeutig verbotswidrige” Finanzgeschäfte angeklagt worden seien. Die Weisung sei in “dicken, fetten Lettern geschrieben und schwarz umrandet” gewesen. “Wir haben uns auf die eindeutigen Fälle konzentriert und die Grauzone beiseite gelassen.”

Bei der Aufarbeitung der “sehr komplexen Finanzstruktur” des Landes Salzburg habe sich herausgestellt, dass Rathgeber auch sauber gearbeitet habe, sagte Adamovic. Dann habe es aufgrund von unklaren Richtlinien auch noch eine Grauzone gegeben. Vor der Finanzkrise (im Jahr 2008 ausgebrochen, Anm.) habe Rathgeber einen Puffer im Haushalt von fast 350 Millionen Euro erreicht. “Mit Einsetzen der Finanzkrise schmolzen die Guthaben wie die Gletscher als Folge des Klimawandels. Das war für alle ein Schock.”

Als Reaktion habe sich das Land zu einer risikoreduzierteren Vorgehensweise entschlossen. Der damalige Finanzreferent LHStv. Othmar Raus (SPÖ) habe einen Finanzbeirat geschaffen und Empfehlungen erlassen. Sein Nachfolger David Brenner (SPÖ) habe diesen Weg fortgeführt. Die Vorgaben des Finanzbeirates hätten gelautet, keine risikoreichen Währungsgeschäfte mehr durchzuführen. “Rathgeber konnte sich mit den Vorgaben augenscheinlich wenig anfreunden”, so Adamovic.

Die Angeklagte habe dennoch Geschäfte mit Währungsrisiken für das Land Salburg abgeschlossen. Sie habe die 350 Millionen Euro, die sie für das Land erwirtschaftet habe, wieder zurückverdienen wollen und dabei die “sehr deutlichen” Dienstanweisungen des Finanzabteilungsleiters missachtet”. Der für das Land entstandene Schaden von 35 Mio. Euro übersteige die Wertgrenze von 300.000 Euro über das 100-fache.

Oberstaatsanwalt gibt den Verteidiger

Der Oberstaatsanwalt hob in seinem Schlussplädoyer hervor, er habe sich von Rathgeber eine “etwas deutlichere Verantwortungsübernahme erwartet. Er bezeichnete es allerdings als Phänomen, dass sich andere Akteure nicht erinnern konnten. Zudem habe sich Rathgeber “total mit ihrem Beruf identifiziert” und nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet.

Das Urteil des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg erfolgte im Sinne der Anklageschrift. Die vorsitzende Richterin gab in der Urteilsbegründung zu bedenken, dass der Anfangswert der Finanzgeschäfte im Minus lag und der entstandene Schaden von rund 35 Mio. Euro die Wertgrenze von 300.000 Euro weit überschritten habe. Bei dem ausgesprochenen Strafmaß sei die Persönlichkeit der Angeklagten berücksichtigt worden, und sie habe sich auch nicht persönlich bereichert. Das Gericht habe nicht strenger sein wollen als unbedingt notwendig.

Ein wenig Gerechtigkeit

Die Richterin wies aber daraufhin, dass Monik Rathgeber, falls die Vorwürfe in den drei Strafverfahren, in denen sie bereits verurteilt wurde, in einem Verfahren zusammengefasst worden wären, mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Jahren hätte rechnen müssen. Dann wäre auch das Tragen einer elektronischen Fußfessel, das ihr schon zweimal zur Verbüßung der Strafe gewährt worden war, nicht mehr möglich gewesen. Wenn Rathgeber das bedenke, könne sie vielleicht ihren Strafen ein wenig Gerechtigkeit entnehmen.

Meinung: Dieses Urteil sollte allen Menschen zu denken geben, die ihren Beruf im Angestelltenverhältnis zu sehr als Berufung auffassen. Oft werden Mitarbeiter in eine Verantwortlichkeit gestellt, die einem Firmenchef gleichkommt. Am Ende stehen sie auf der Anklagebank und nicht ihre Vorgesetzten, wie dieser Fall zeigt. Auch im Journalismus müssen “leitende Redakteure” oft den Kopf hinhalten, obwohl sie gar nichts zu melden haben in den Verlagshäusern, für die sie arbeiten. Vor allem feste Redakteure identifizieren sich rasch mit “ihren” Medien, und glauben, die erhaltene Macht wäre dauerhaft und persönlichkeitsbezogen.

(APA/red)