Ermittler wollen Straches Spesen-Konten öffnen
In der Spesen-Affäre von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wollen die Ermittler die Konten des Ex-Vizekanzlers öffnen. Laut einem der APA vorliegenden “Anlassbericht” hat das Bundeskriminalamt die Staatsanwaltschaft um eine Kontoregisterabfrage ersucht. Denn laut Zeugenaussagen soll Strache seine Mitarbeiter zahlreiche Bargeld-Transfers für Privat-Aufwendungen durchführen haben lassen. Straches Spesen waren schon einmal Gegenstand von Ermittlungen.
Strache weist Spesen-Vorwürfe
Ob die Staatsanwaltschaft Wien dem mit 4. August datierten Ersuchen der Kontoregisterabfrage nachkommt oder bereits nachgekommen ist, ist unklar. Da es sich um einen Verschlussakt handelt, gab es seitens der Staatsanwaltschaft Wien auf APA-Anfrage dazu keine Auskunft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit wegen des Verdachts der Untreue gegen Strache sowie gegen seine Gattin Philippa, außerdem auch gegen eine langjährige Mitarbeiterin und zwei ehemalige Leibwächter. Der Vorwurf lautet, er habe von 2006 bis Mai 2019 private Ausgaben über Scheinbelege an die Partei weiterverrechnet. Zu den Vorwürfen um Straches Spesen hat sich die FPÖ dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Strache und seine Frau wiesen die Vorwürfe stets zurück.
Finanzreferent Dominik Nepp
Auch ein Sprecher des Team Strache verwies am Donnerstag erneut darauf, dass Straches Spesen legitim abgerechnet und stets alle Rechnungen korrekt abgewickelt worden seien. Wie schon am Vortag erklärte der Sprecher, der frühere FPÖ-Chef habe alle seine privaten Rechnungen auch privat bezahlt. Zudem wurde betont, dass die Finanzen stets von der Wiener FPÖ abgesegnet worden seien. Auch betonte der Sprecher, dass der heutige Wiener FPÖ-Obmann Dominik Nepp als Finanzreferent (von 2015 bis 2019, Anm.) ja selbst für die Finanzen der Partei zuständig gewesen ist. “Nepp sollte vielleicht ein bischen weniger in alten, irrelevanten Akten kramen, sondern sich ein bisschen mehr den TV-Duellen mit HC Strache stellen.”
Das nun bekannt gewordene Ansuchen des Bundeskriminalamtes um Kontoregisterabfrage wird von den Ermittlern mit den Aussagen von bereits befragten Zeugen begründet. Demnach haben mehrere ehemalige Mitarbeiter ausgesagt, dass sie für private Aufwendungen Straches, die durch sie geleistet bzw. in seinem Namen überwiesen wurden, vom damaligen FPÖ-Chef Bargeld erhalten haben.
Mitarbeiter über Straches Spesen
Laut Straches ehemaligem Leibwächter R. sollen “betreffend die Geldflüsse seitens Heinz-Christian Strache, zeitnah Abhebungen von den Gehalts- und Geschäftskonten des Heinz-Christian Strache vorhanden sein”, heißt es im Anlassbericht zur Begründung der Ermittler für ihr Ersuchen an die Staatsanwaltschaft. “Aus diesem Grund wäre eine Abfrage der Konten des Heinz-Christian Strache, inklusive jener Konten bei denen er als Zeichnungsberechtigter angeführt ist bzw. war, ausgenommen der Konten, die eindeutig der FPÖ zuzuordnen sind, zur Klärung von wo die privaten Ausgaben und Lebensführungskosten finanziert wurden, unbedingt erforderlich.”
Hoher Schaden für FPÖ vermutet
Der mutmaßlich verursachte Schaden durch Straches Spesen-Affäre soll, wie schon die “Kronen Zeitung” am Dienstag berichtet hatte, zumindest bei 580.832,82 Euro liegen – und zwar zum Nachteil der FPÖ Wien, der Bundes-FPÖ, des FPÖ-Parlamentsklubs und des Wiener FPÖ-Gemeinderatklubs.
Allerdings könnte diese Summe laut dem der APA vorliegenden Akt noch höher sein: “Zur Schadenssumme wird weiters ausgeführt, dass die seitens Heinz-Christian Strache” bzw. durch dessen ehemalige Mitarbeiterin eingereichten Belege “zum größten Teil noch nicht aufgearbeitet werden konnten”. “Aufgrund der sogenannten umgewandelten Belege wird sich die Schadenssumme noch wesentlich erhöhen”, schreiben die Ermittler.
Aktenordner mit Beweismittel
Im Ansuchen des BKA an die Staatsanwaltschaft Wien werden mehrere Aussagen bzw. Beweismittel aufgelistet, die Straches Umgang mit Spesen belegen sollen. Demnach übergab eine ehemalige Mitarbeiterin Straches den Ermittlern “3 blaue Ordner mit Rechnungen und Unterlagen, von denen sie angab, dass sie ihr seitens Heinz-Christian Strache in bar bezahlt wurden”, heißt es im Anlassbericht. In diesen Unterlagen finden sich auch “Urlaubsrechnungen von diversen Reiseveranstaltern in der Höhe von insgesamt 69.668,1 Euro”. Insgesamt geht es bei diesen Rechnungen um eine Summe von 134.503,86 Euro.
Auch der ehemalige Leibwächter R. gab laut dem vorliegenden Akt an, dass er von einer ehemaligen Mitarbeiterin Straches bzw. vom damaligen Parteichef selbst “Bargeld erhalten hätte, damit er (R., Anm.) Überweisungen von seinem Konto oder Bareinzahlungen durchführen konnte”. Ein weiterer Zeuge gab an, dass er zur Begleichung einer Rechnung einer Markisenfirma in Höhe von mehr als 5.000 Euro im September 2015 von Strache “Banknoten mit einer Nominale von jeweils 50,- Euro in bar erhalten hätte”, so die Ermittler in ihrem Bericht; auch ein entsprechender Beleg wurde den Ermittlern übergeben. Leibwächter R. sagte darüber hinaus bei einer seiner Einvernahmen Anfang Oktober 2019 aus, dass er für den Ex-Parteichef im Jahr 2016 etwa um 40.000 bis 50.000 Euro Goldmünzen bei Banken und Münzhandlungen gekauft hätte.
Ermittlungen gegen Strache eingestellt
Das Ansuchen der Ermittler ist auch insofern pikant, weil bereits 2019 Ermittlungsakten publik wurden, laut denen ein Ex-Leibwächter ausgesagt haben soll, 2013 eine Sporttasche mit großen Bargeldmengen in Straches Dienstauto gesehen und fotografiert zu haben. Seine Ex-Assistentin wiederum berichtete laut den damaligen Medienberichten gegenüber den Ermittlern von einem Rucksack mit 50-Euro-Bündeln ebenfalls im Jahr 2013. Einer ebenfalls damals bekannt gewordenen Anzeige zufolge soll das Geld von ukrainischen Oligarchen stammen, um einen genehmen Mandatar in den Nationalrat zu pushen. Strache hatte auch diese Vorwürfe stets zurückgewiesen. Ermittlungen rund um den mutmaßlichen Mandatskauf wurden bereits 2018 eingestellt mit der Begründung, dass die Erstellung einer Wahlliste durch eine Partei kein Amtsgeschäft sei und damit Mandatskauf als Bestechlichkeit nicht strafbar sei.
(APA/red)