Selbständige Künstler können Lockdownbonus beantragen

Anträge auf Künstler-Sonderbonus sind ab Dienstag, 17. November möglich. Genau 1.300 Euro sollen betroffene Künstlerinnen und Künstler, die bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert sind, als “Lockdownbonus” in Coronazeiten erhalten, wurde am 6. November angekündigt. Diese Sonderzahlung kann nun ab Dienstag (17. November) über die SVS beantragt werden, teilte Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) am Montag mit. Die Unterstützungsleistung soll unabhängig von den übrigen Förderinstrumenten ausgezahlt werden. Alle Maßnahmen, die zusätzlich zu Instrumenten wie dem Fixkostenzuschuss oder dem Umsatz-Ersatz getroffen werden, kämen auf ein Volumen von weit über 200 Mio. Euro .

Mindesteinkommen von 2.300 Euro

Der Lockdownbonus steht also auch all jenen offen, die schon bisher aus der SVS eine Überbrückungsfinanzierung erhalten haben respektive die eine monatliche Unterstützung aus dem Härtefallfonds der Wirtschaftskammer beziehen. “Jede selbstständige Künstlerin und jeder Künstler, der unter diesem Lockdown leidet, hat damit – zusammen mit den bisherigen Maßnahmen – im November ein Mindesteinkommen von 2.300 Euro”, erklärte Mayer.

Geld liegt bereit als “Lockdownbonus”

Bisher schon konnten Betroffene über die SVS eine Überbrückungsfinanzierung von 10.000 Euro für die Dauer von zehn Monaten erhalten. Rund 42 Millionen Euro wurden auf diesem Weg bis dato ausgezahlt, hieß es am Montag. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge betrage dabei zwei Werktage. Der Überbrückungsfonds soll dabei ins Jahr 2021 hinein verlängert und von insgesamt 90 auf 110 Mio. Euro aufgestockt werden.

Mayer zeigte sich schon bei der Präsentation der Lockdownbonus zuversichtlich, dass mit den vorgestellten Maßnahmen das Schlimmste abgefedert werden könne. Dabei handle es sich “mit Sicherheit um eines der größten Hilfspakete in Europa”. Die Kulturbranche habe “mein Wort, dass wir sie unterstützen werden, solange es notwendig ist”, so Mayer.

(APA/red)