Kurzarbeit statt Kündigungen in der Gastronomie
„Bitte kündigen Sie niemanden, sondern melden Sie stattdessen Kurzarbeit an, um so Arbeitsplätze in Österreich zu sichern“, lautet der Appell aus dem Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend. Im Angesicht der Kündigungswelle, die von der Coronavirus-Krise ausgelöst wurde, ist dieser Appell zumindest gut gemeint. Am Montag wurden dennoch 16.000 Arbeitslosenmeldungen gezählt und das AMS rechnet in den kommenden Tagen mit zahlreichen weiteren Anträgen. Aber auch Anfragen zum neuen Kurzarbeitsmodell. Durch die Übernahme der Dienstgeberbeiträge ab dem ersten Monat durch das AMS sollen Kündigungen vermieden und Unternehmen unterstützt werden. Für das Corona-Kurzarbeitsmodell, das am vergangenen Wochenende vom Nationalrat beschlossen wurde, stehen insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung.
Tourismusbetriebe unter Druck
Die nun getroffene Einigung soll vor allem Betrieben in der Dienstleistungsbranche helfen. “Die Tourismusbetriebe mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind vom Coronavirus sehr stark betroffen. Deshalb ist das neue Kurzarbeitsmodell, angepasst an die Dienstleistungsbranche, für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft von enorm großer Bedeutung“, sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Von Seiten der Sozialpartner wird ebenfalls für das Kurzarbeitsmodell geworben. AK-Präsidentin Renate Anderl. „Auch ich appelliere dringend, dieses Modell zu nutzen”.
Fragen und Antworten zu Kurzarbeit
Kurzarbeit einzuführen, ist für Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße und unabhängig von der jeweiligen Branche möglich. Der Antrag für die neue Kurzarbeit kann von Unternehmen bereits gestellt werden. Nach Vorliegen einer unterschriftsreifen Betriebsvereinbarung bzw. Einzelvereinbarung kann eine Sozialpartnervereinbarung innerhalb von 48 Stunden ermöglicht werden. Die wöchentliche Arbeitszeit kann in diesem Modell über einen längeren Zeitraum auf null reduziert werden. Im Durchrechnungszeitraum müssen aber mindestens 10% Arbeitszeit erreicht werden. Genauere Details gibt es beim AMS.
Härtefall Gastronomie
In der stark fluktuierenden Gastronomiebranche ist Loyalität zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht besonders stark ausgeprägt. Die Grundgehälter sind niedrig und das Trinkgeld wird prinzipiell selbstständig erworben. Für Restaurantinhaber bedeuten die Schließungen einen hohen finanziellen Verlust: Gelagerte Frischware verdirbt und kann nicht mehr in den Verkauf gelangen, teilweise haben Lokalbesitzer sehr hohe Mietkosten zu stemmen, und dann sind noch die Löhne zu bezahlen. Viele Gekündigte aus der Gastronomie werden ihre vollen Ansprüche geltend machen, vor allem wenn nach der Krise eine geplante Wiedereinstellung nicht möglich sein sollte. Umso wichtiger erscheinen die Maßnahmen der Regierung in Abstimmung mit den Sozialpartnern, alle Unternehmen von der Kurzarbeit zu überzeugen, damit die finanziellen Verluste auf beiden Seiten möglichst gering bleiben.