Strengere Regeln für E-Scooter und E-Mopeds in Wien
Für elektrisch betriebene Zweiräder gelten schrittweise neue Vorschriften. Bereits seit Mai müssen E-Scooter zusätzliche Anforderungen erfüllen. Ab Oktober werden kleinere E-Mopeds rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft, ab dem kommenden Jahr steigen zudem zahlreiche Verkehrsstrafen.
Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) erwägt unterdessen eine weitere Änderung: Sollte sich die Unfall- und Verletzungsbilanz nicht verbessern, könnte die Altersgrenze für die Helmpflicht auf E-Scootern von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Eine Entscheidung soll nach der für Frühjahr 2027 vorgesehenen Evaluierung fallen.
Was seit Mai für E-Scooter gilt
Seit 1. Mai 2026 müssen Jugendliche unter 16 Jahren auf E-Scootern einen Helm tragen. Vorgeschrieben sind außerdem eine Klingel oder Hupe, Rückstrahler und Blinker an beiden Lenkerenden. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht braucht es Vorder- und Rücklicht.
Die Alkoholgrenze sank von 0,8 auf 0,5 Promille. Das Fahren zu zweit und der Transport von Gegenständen am Lenker sind verboten. E-Scooter dürfen weiterhin Radwege benutzen, nicht jedoch Gehsteige und Gehwege.
Verstöße können grundsätzlich mit bis zu 726 Euro bestraft werden. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Delikt. Beim Missachten der Helmpflicht wurden in der Praxis Beträge von etwa 50 bis 100 Euro genannt. Alkoholisiertes Fahren kann deutlich teurer werden.
Was sich für E-Mopeds ab Oktober ändert
Bislang werden bestimmte elektrisch betriebene Zweiräder mit Sitz als Fahrräder behandelt – auch wenn sie ohne Treten über einen Gasgriff angetrieben werden. Das ändert sich am 1. Oktober 2026.
Diese E-Mopeds gelten dann als Kraftfahrzeuge. Erforderlich sind:
- ein Führerschein, zumindest der Klasse AM,
- Zulassung und Kennzeichen,
- eine Haftpflichtversicherung,
- ein geeigneter Sturzhelm,
- eine regelmäßige „Pickerl“-Überprüfung.
Zudem dürfen E-Mopeds keine Radwege, Radfahrstreifen oder sonstigen Radverkehrsanlagen mehr benutzen. Sie müssen auf die Fahrbahn. Fehlen Zulassung, Führerschein oder Versicherung, kann die Polizei Anzeige erstatten und die Weiterfahrt untersagen.
Warum Wien das spüren wird
In Wien gehören E-Mopeds vor allem bei Essenslieferdiensten zum Straßenbild. Ihr Wechsel auf die Fahrbahn entlastet das stark genutzte und teilweise enge Radnetz. Für Lieferfahrer bedeutet er jedoch, künftig zwischen Autos, Bussen und Straßenbahnen fahren zu müssen.
Die Frist bis Oktober soll den Lieferdiensten Zeit geben, ihre Flotten umzustellen. Möglich ist ein Wechsel auf zulassungsfähige Mopeds oder auf klassische E-Bikes, deren Motor nur beim Treten unterstützt. Solche E-Bikes gelten weiterhin als Fahrräder und dürfen Radwege benutzen, wobei Sonderausführungen für zusätzlichen Aufklärungsbedarf sorgen.
Welche Strafen 2027 steigen
Ab 1. Jänner 2027 gilt österreichweit ein einheitlicher Katalog für Anonymverfügungen. Laut ÖAMTC steigen die darin erfassten Verkehrsstrafen im Durchschnitt um rund 50 Prozent.
So sollen etwa das Parken im Halteverbot 60 Euro, das Einfahren bei Gelb 70 Euro und 61 km/h im Ortsgebiet 80 Euro kosten. Die Missachtung des Rechtsfahrgebots wird mit 100 Euro geahndet.
Auch die gesetzlichen Strafrahmen für Raserei werden angehoben. Diese Erhöhungen sind von den bereits seit Mai geltenden Strafen für Verstöße gegen die besonderen E-Scooter-Vorschriften zu unterscheiden.
(PA/red)


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