Die Treiber und Bremser beim Social-Media-Verbot für Kinder

Frankreichs geplantes Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren kommt vorerst nicht. Der Verfassungsrat erklärte die zentrale Regelung für unverhältnismäßig. Sie greife zu stark in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit Minderjähriger ein.

Die Richter stellten den staatlichen Schutzauftrag nicht infrage. Das Problem war die pauschale Konstruktion: Erfasst worden wären neben Plattformen mit dokumentierten Risiken möglicherweise auch harmlose Kommunikations-, Wissens- oder Gemeinschaftsangebote. Zudem unterschied das Gesetz nicht ausreichend nach Alter und Reife, familiärer Situation und den Funktionen einzelner Dienste.

Die Entscheidung ist auch für Österreich relevant. Hier liegt seit Ende Juli ein Ministerialentwurf vor, der unter 14-Jährige von bestimmten Video-Plattformen ausschließen soll. Die Begutachtung läuft bis 21. September; praktisch wirksam könnten die Regeln ab Ende März 2027 werden.

Kein Totalverbot weit und breit

Der österreichische Entwurf ist enger gefasst. Entscheidend soll nicht allein der Name einer Plattform sein, sondern ihre Gestaltung. Eine Alterskontrolle wäre etwa bei Endlosscrollen, automatischer Wiedergabe, aktivierenden Push-Nachrichten oder Empfehlungssystemen vorgesehen, die überwiegend Inhalte fremder Accounts anzeigen.

Plattformen könnten Kinder ausschließen oder ihnen eine Version ohne diese besonders bindenden Funktionen anbieten. Aus dem angekündigten „Social-Media-Verbot“ würde damit eher eine – rein spekulativ – gesetzlich erzwungene Kinderversion von TikTok, YouTube oder ähnlichen Diensten.

Müssen nun alle ihren Ausweis zeigen?

Eine Plattform sollte nicht nur Kinder erkennen, sondern auch feststellen können, wer die Altersgrenze überschritten hat. Selbst eine verlässliche Prüfung bestätigt allerdings nur das Alter der angemeldeten Person. Sie beweist nicht, wer ein Konto später benutzt. Erwachsene könnten einen geprüften Zugang an ein Kind weitergeben; umgekehrt verhindert der Altersnachweis nicht, dass sich Erwachsene in einem Profil als Jugendliche ausgeben.

Der Entwurf versucht, daraus keine unmittelbare Ausweispflicht gegenüber TikTok, Snapchat und Co. zu machen. Ein vom Plattformanbieter getrennter Dienst soll das Alter feststellen. Die Plattform soll anschließend lediglich erfahren, ob die Altersgrenze erreicht ist – nicht aber Name, Geburtsdatum oder Ausweisnummer. Auch eine zentrale Aufzeichnung der besuchten Plattformen soll ausgeschlossen sein.

Ganz ohne Identitätsprüfung kommt das Modell dennoch nicht aus. Wie diese erfolgt und ob dafür tatsächlich ein Ausweis nötig sein wird, hängt von der technischen Umsetzung ab.

Australien: Das Verbot wandert aufs Handy

Australien beschränkt soziale Medien für Unter-16-Jährige seit Dezember 2025. Ende Juli veröffentlichte die zuständige Aufsicht erste Ergebnisse einer zweijährigen Untersuchung mit mehr als 4.000 Kindern und Familien. Sie zeigen die Entwicklung während der ersten drei Monate.

Der Anteil der 10- bis 15-Jährigen mit eigenen Social-Media-Konten sank demnach von 52,4 auf 42,1 Prozent. Zugleich konnten die meisten Kinder, die zuvor bereits ein Konto hatten, dieses behalten oder ein neues eröffnen. Und der Überblick der Eltern über die Nutzung ihrer Kinder nahm teilweise ab.

Die Aufsicht führt das vor allem auf unzureichende Kontrollen der Plattformen zurück. Ein Rechtsverstoß einzelner Anbieter wurde dabei (noch) nicht festgestellt. Die Regierung hatte bereits zuvor schärfere Kontrollbefugnisse und höhere Strafen angekündigt.

Unterdessen verlagert sich die Alterskontrolle auf Betriebssysteme und App-Stores. Apple und Google stellen neue Funktionen bereit, über die Apps Altersgruppen wie „unter 16“ oder „18+“ erhalten können. Das genaue Geburtsdatum soll dabei nicht übermittelt werden. Google beginnt die Einführung in Australien und Kanada, plant aber eine weltweite Ausrollung. Auch Apples Schnittstelle ist global verfügbar.

Frankreich: Die Frage nach der (Un-)Verhältnismäßigkeit

Die australische Entwicklung bestätigt eines der französischen Bedenken: Ein wirksames Verbot bleibt nicht auf einzelne Social-Media-Konten beschränkt. Das Alter muss möglichst früh und zuverlässig festgestellt werden – zunehmend bereits am Smartphone.

Wäre das australische Modell in Frankreich durchgegangen? In seiner heutigen Form wohl nicht. Australien untersagt Unter-16-Jährigen eigene Konten auf den erfassten Plattformen; eine Zustimmung der Eltern ändert daran nichts. Frankreich beanstandete gerade, dass sein Gesetz individuelle und familiäre Umstände sowie das konkrete Risiko eines Dienstes nicht ausreichend berücksichtigte.

Österreich: Große Pläne, wenig Gewissheit

Für Österreich bleibt das vorerst ein Gedankenspiel. Der Entwurf ist noch kein Gesetz, seine technische Umsetzung offen und sein Nutzen nicht belegt. Bis auf Weiteres gelten die bisherigen Regeln der Plattformen und die Entscheidungen innerhalb der Familie.

Vielleicht ist das vorläufig auch die angenehmste Nachricht: Kinder können das Internet noch nutzen, ohne sich an jeder digitalen Tür ausweisen zu müssen. Und Eltern können eine Onlinewelt nutzen, in der nicht jeder Klick mit einer staatlich oder privat bestätigten Identität verbunden ist.

Dass die nötige Infrastruktur gerade weltweit aufgebaut wird, ist dennoch mehr als ein bloßes Gedankenspiel.

(red)