Erster Gottesdienst mit Maskenpflicht im Stephansdom

Seit Freitag sind öffentliche Gottesdienste wieder möglich. Die ersten Messen im Wiener Stephansdom mit den neuen Corona-Maßnahmen konnten erstmals wieder mit anwesenden Gläubigen gefeiert werden. Bevor die Pummerin läutete führte Dompfarrer Toni Faber gemeinsam mit Kultusministerin Susanne Raab durch den Dom und erläuterte die umgesetzten Maßnahmen, die im Zuge der Corona-Regeln angewandt werden mussten. Grundlage für Maskenpflicht und Abstandsregeln sind die Vereinbarungen zwischen Staat und Kirchen sowie mit Religionsgesellschaften getroffenen Vereinbarungen für religiöse Feiern in geschlossenen Räumen und im Freien. Die Kultusministerin vertrat beim Pressetermin im Stephansdom alle anerkannten Glaubensgemeinschaften Österreichs.

Dompfarrer Faber erklärte die Einlassregeln in den Stephansdom

Dompfarrer Faber und Kultusministerin Raab erklären das Einlasssystem

Geregelter Personeneinlass

Der Einlass durch das Riesentor im Stephansdom wird nun mit einem Ordnerdienst geregelt. 300 Personen können nach den derzeitigen Bestimmungen gemeinsam Gottesdienst feiern. Eine elektronische Lichtschranke mit digitaler Anzeige sorgt (unter Aufsicht von Ordnern) für den geregelten Personeneinlass. Die maximale Anzahl der Mitfeiernden ergibt sich aus der Größe des Kirchenraums im Verhältnis “eine Person pro zehn Quadratmeter der Gesamtfläche”. Im Kircheninneren sind in den Bänken die Sitzplätze so markiert, dass ein Abstand von rund eineinhalb bis zwei Metern eingehalten werden kann.

Maskenpflicht ist vorgeschrieben

Im Eingangsbereich befinden sich Desinfektionsmittelspender zur Händedesinfektion. Das Tragen von Masken ist Pflicht (mit Ausnahme von Kindern bis 6 Jahren) und soll von den Messbesuchern eingehalten werden. Ungewohnt sei für die Gläubigen, “dass man nicht laut mitbeten und auch nicht singen soll”, so Dompfarrer Faber. Der Friedensgruß entfällt bzw. wird das Händeschütteln durch eine freundliche Geste auf Distanz ersetzt. Die Dommusik wird derzeit ohne Chor nur von einzelnen Sängerinnen und Sängern bestimmt. Die Kirchen müssen zudem gut gelüftet und öfters desinfiziert werden zumindest nach den Gottesdiensten.

Markierungen an Kirchenbänken

Im Kircheninneren die Sitzplätze so markiert, dass ein Abstand von rund eineinhalb bis zwei Metern eingehalten werden kann. Ein Meter Sicherheitsabstand wäre gesetzlich vorgeschrieben, zwei Meter werden allerdings empfohlen. An dieser Richtlinie orientieren sind auch die Sesselreihen, die die Sitzplätze in den Bänken ergänzen. Jede zweite Sitzbank bleibt gesperrt, damit Abstand vorne und hinten bleibt. Das Weihwasserbecken im Dom ist leer “und wir werden das Weihwasser auch sicher nicht durch Infektionsmittel ersetzen, wie sich der Boulevard das vorstellt”, scherzte Faber. Im Gespräch mit keymedia stellte Toni Faber den Schutz des Lebens vor jeglichen Bedenken voran. Er freue sich, bald wieder in die Gesichter der Gläubigen blicken zu dürfen, und ist zuversichtlich, dass die Zeit umso schöner empfunden wird, wenn sie gekommen ist.

Dompfarrer Faber erläuterte Journalisten die getroffenen Schutzmaßnahmen im Dom

Auch Beichten ist im Stephansdom nun wieder möglich

Vorbild für Veranstaltungen

Wann Normalität wieder einkehrt, konnte Kultusministerin Susanne Raab auf Anfrage nicht beantworten. Das werden die Zahlen an Neuinfektionen entscheiden, deren Entwicklung laufend beobachtet und alle 14 Tage neu evaluiert wird. Welchen Wert man anpeile, bevor ein Besuch von Gotteshäusern ohne Maske und Sicherheitsabstand wieder möglich wird, ging der Kultusministerin einen Schritt zu weit voraus. Ob das Schutzmaßnahmen-Prozedere wie hier im Dom auch auf andere Veranstaltungen anwenden ließe, wird von Vizekanzler Kogler und der neu ernannten Kulturstaatssekretärin entschieden.

Einzug der ersten Gläubigen in den Dom am Tag der Wiedereröffnung am 15. Mai

Nach dem Rundgang für die Presse strömten die ersten Feiernden ein

Stephansdom Wiedereröffnung

Der Andrang vor der Kirche war überschaubar und jeder der wollte konnte an der Messe teilnehmen. Eigentlich stand das Jubiläum “Österreich ist frei!” im Mittelpunkt der Messe am Freitag im Wiener Stephansdom, wo ein Mariengottesdienst gefeiert wurde. Aber sie galt auch der Danksagung für die “Teilbefreiung” von den Corona-Restriktionen. In seiner Predigt betonte Dompfarrer Toni Faber die Herausforderungen nach dem Kriegsende vor 75 Jahren, aber auch während der aktuellen Corona-Pandemie. Vor allem die Zusammenarbeit, “ungeachtet von eigenen Grenzen, Parteien und Schicksalen” habe Österreich immer wieder “wiederauferstehen lassen”, betonte der Dompfarrer. Die berühmten Worte “Österreich ist frei” werde man auch künftig neu erleben können, “wenn jeder etwas dazu beiträgt”.

Bürgermeister Michael Ludwig besuchte die erste Messe im Dom nach der Wiedereröffnung

Bürgermeister Michael Ludwig besuchte die erste Messe im Dom nach Wiedereröffnung

Fakten und Regeln für den Kirchenbesuch

Beim Betreten der Kirchen muss bei Personen, die nicht zum gleichen Haushalt gehören, ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter eingehalten werden. Empfohlen werden aber zwei Meter. Ordner werden auf die Einhaltung der Bestimmungen achten. Im Eingangsbereich sollten sich Spender zur Händedesinfektion bereit stehen. Die Weihwasserbecken bleiben nach wie vor  leer. Abseits von Gottesdiensten gibt es für das Betreten von Gotteshäusern – etwa zum persönlichen Gebet – keine Einschränkung der Personenanzahl. Auch in diesem Fall gilt es den Mindestabstand von einem Meter einzuhalten und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die vorderen Bänke waren für anwesende Politiker Reserviert

Eine Person pro zehn Quadratmeter der Gesamtfläche und Mindestabstand gelten

Luftdichte Hostien und Handkommunion

Die Zelebranten müssen nicht immer den Mundschutz tragen, sehr wohl aber bei der Kommunionspendung. Während der gesamten Messe würden die Hostien luftdicht verschlossen bleiben, erläuterte der Dompfarrer. Kurz vor der Kommunion würden sich die Priester gründlich die Hände desinfizieren. Erst dann wird die Hostie an die Gläubigen weitergereicht. Derzeit ist nur Handkommunion möglich. Sollte es zu einer Berührung der Hände von Priester und Gläubigem kommen, “desinfiziert der Priester nochmals seine Hände, bevor er die Kommunion an den nächsten austeilt”. Bei der Kommunionspendung werde zudem geschwiegen, betonte Faber.

(KAP/red)