Keine Großevents für stehendes Publikum im Sommer

Nachdem es bereits zu einer schrittweisen Öffnung der Geschäfte gekommen ist, soll auch das Kulturleben in den kommenden Wochen langsam wieder anlaufen. Nicht möglich sein werden allerdings weiterhin Großveranstaltungen wie Stadtfeste oder Musikfestivals, bei denen viele Menschen stehend auf engem Raum zusammenkommen, teilte Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler (Grüne) am Freitag, 17. April bei einer Pressekonferenz für APA und ORF mit. Bis 31. August wird es in Österreich nur einzelne ausgesuchte Events geben. Eine wichtige Entscheidung für die professionellen Theaterhäuser oder Orchester und Musikgruppen wurde hingegen bekannt gegeben: Sie dürfen unter Einhaltung von Schutzbestimmungen mit 1. Juni ihre Proben wieder aufnehmen.

Veranstaltungsverbote belasten die Wirtschaft

Für die großen Bundestheater bedeutet der Stillstand bereits jetzt ein Minus von 20 Millionen Euro. Auf 160 Millionen pro Woche schätzt die Österreichische Nationalbank den Gesamtschaden bisher. Die Pfingstfestpiele wurden abgesagt und um die Jubiläumsausgabe der Salzburger Festspiele kämpft die Leiterin Helga Rabl-Stadler mit allen Mitteln der Vernunft. Den Wertschöpfungsverlust durch die Absage von Musikveranstaltungen beziffert der Musikwirtschaftsforscher Peter Tschmuck in Österreich für die kommenden drei Monate auf rund 500 Millionen Euro.

Gesundheitspolitische Entscheidungen

Großveranstaltungen im Kulturbereich wird es bis 31. August in Österreich nicht geben. Das gaben am Freitag Vizekanzler Werner Kogler und Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek (beide Grüne) bei einer mit Spannung erwarteten Pressekonferenz bekannt, die den Titel “Aktuelles im Bereich Kunst und Kultur sowie Veranstaltungen im Allgemeinen” trug. Eingangs verwies Werner Kogler auf die sehr, sehr erfreuliche Entwicklung betreffend der Corona-Infektionen und den geltenden Fahrplan samt “Notfallbremsen”. Alle 2-3 Wochen wolle man in der Regierung die Situation mit angemessenen Entscheidungen begleiten. Nachstehend die wichtigsten Aussagen von Vizekanzler Werner Kogler bei der Pressekonferenz am 17. April zum Thema Kunst und Kultur.

Regierungsfahrplan für Kunst, Kultur und Veranstaltungen

Werner Kogler: Ab Mitte Mai ist es möglich, dass Orte der Präsentation im künstlerischen, kulturellen Bereich – jedenfalls einmal Museen, das weitere werden wir hören –  öffnen können und dürfen. Museen und ähnliche Einrichtungen. Für Kultur- und Kunstproduktionen im Profibereich wird es eigene Regelungen geben, ebenso für Trainings und Proben und gleichfalls für den Amateurbereich. Ab 1. Juli ist folgendes angedacht beziehungsweise gilt bestimmtes Verbot bis 31. August, weil der nächste große Datumsbereich wäre der 1. September. Also was weiter nicht möglich sein wird, sind weiterhin große Veranstaltungen, also wo viele Menschen zusammenkommen ganz eng und stehend. Also viele Menschen, eng und zusammenstehend, das wird aus logischen Gründen, denke ich, und nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein.

Was wird das betreffen?

Typischerweise große Stadtfeste, entsprechende Musikfestivals oder auch wenn Sie wollen das Donauinselfest, damit man eine konkrete Vorstellung hat. Das wäre aus heutiger Sicht nicht verantwortlich. Und nachdem das ja auch größere Veranstaltungen sind und für viele Veranstalter hier die Planungssicherheit auch ein Gut ist, werden wir dieses, was bis 30. Juni schon gegolten hat, für diese Art: stehend, viele Menschen, eng zusammen einmal bis 31. August leider nicht ermöglichen können.

Deshalb wird’s trotzdem einen Sommer geben

Was kann da möglich sein? Und diese Entscheidungen können erst Mitte Mai bekannt gegeben werden in Abstimmung mit den genannten Ressorts und dem Regierungspartner, dass in der sozusagen Übersetzung der geltenden Regeln, die sonst wo gelten, wir intensiv darüber nachdenken, was dann trotzdem möglich sein kann. Ich darf nur kurz die Regeln wiederholen und unsere Arbeitsmethode dabei schildern nämlich von Logik, Hausverstand und Eigenverantwortung hergeleitet wir danach trachten, bestimmte Veranstaltungen dann doch zu ermöglichen. Wir wollen uns als Ermöglicher und nicht als Verhinderer verstehen an dieser Stelle.

Die Betonung liegt auf Mindestabstand von einen Meter.

Die Regelung was die Dichte betrifft ist 20m2 für eine Person. Das gilt natürlich insbesondere für mögliche, das ist alles noch offen, Indoor-Veranstaltungen und solange nichts anderes empfohlen wird von den Expertinnen und Experten auch für Outdoor-Veranstaltungen. Desinfektionsregeln gelten. Allfällige Veranstalter müssten dann schon nachweisen können, dass sie in der Lage sind hier eine gewisse Mindestkontrolle auszuüben und selber das Geschehen zu beherrschen. Das wären hier die Punkte: beziehen tut sich das vor allem nicht auf die Dichte wenn man irgendwo sitzt, das ist ja leichter handlebar, sondern auf das Besuchermanagement. Sprich, weil es eben fixe Beginnzeiten gibt – Einlass, Auslass – das ist hier was zu lösen ist. Darüber zerbrechen wir uns intensiv den Kopf und dazu wird’s bis Mitte Mai entsprechende Entscheidungen geben. (Ende der Zusammenfassung)

Sommerbetrieb an ordentlichen Theatern

Eine wichtige Entscheidung für die professionellen Theaterhäuser oder Orchester und Musikgruppen wurde überdies gefällt: So dürfen diese – selbstredend unter Einhaltung der Schutzbestimmungen – mit 1. Juni ihren Probenbetrieb wieder aufnehmen. “Wenn sie sich an alle Regeln halten, ist es möglich, mit 1. Juni zu beginnen”, so Lunacek. Einzelproben und -trainings mit einer möglichst geringen Anzahl an Involvierten – also etwa ein Tänzer und eine Choreografin – sollen sogar bereits ab dem 18. Mai erlaubt sein. Anders sei da die Lage im Bereich der Laienkultur. “Alle, die im Amateurbereich tätig sind, die ersuchen wir um Geduld”, bat die Staatssekretärin. Hier seien einstweilen weder Proben noch Aufführungen möglich.

Hilfsfonds für Non-Profit-Organisationen

Neu ist, dass man an einem weiteren Hilfsfonds arbeitet, der auch die Non-Profit-Organisationen mitbedenken soll, was für den Sport-, den Sozial-, aber eben auch den Kulturbereich gelte. “Auch hier soll der größte Teil der entstehenden Kosten ersetzt werden”, so Kogler. Die Verhandlungen mit dem Finanzministerium liefen auf Hochtouren. In Summe spreche man hier von einer Dotierung des Fonds von “mehreren Hundert Millionen Euro”, wobei der Zeitplan ambitioniert ist. “Es ist das Ziel, dass wir das im April im Kasten haben”, so Kogler. Auf ein paar Tage auf oder ab, käme es zugleich nicht an.

Und von der mit fünf Millionen Euro dotierten Soforthilfe im Künstler-Sozialversicherungsfonds seien bisher schon 400.000 Euro ausgezahlt worden. Über 500 der eingelangten rund 2.200 Anträge seien hier bereits abgearbeitet, so Lunacek.

Zugleich bleibt vieles derzeit noch offen. So sei man etwa mit den Bundesmuseen bezüglich einer Erhöhung der Basisabgeltung angesichts der Coronasperren in guten Gesprächen, erwarte aber erst in den kommenden Monaten eine genaue Einigung, wie die Unterstützung ausfallen werde. Zur Lage der Freien Künstlerinnen und Künstler, die beklagen, um Honorare für abgesagte Veranstaltungen umzufallen, weil sich die Häuser auf die “Höheren Gewalt”-Klausel berufen, plane sie in den kommenden Wochen einen Runden Tisch, so Lunacek.

Auch in der Frage, wie es mit dem Kinobetrieb nach 1. Juli aussehe, wolle man Mitte Mai Klarheit haben, wobei ihr gegenüber die Kinobetreiber ohnedies ein Interesse am gemeinsamen Öffnen erst Ende August signalisiert hätten, betonte Lunacek. Ebenso wollte man zur Frage der Regelungen für Einrichtungen wie Zoos zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stellung beziehen.

Alles in allem sei dies ein Fahrplan mit eingebauten Notfallbremsen, die von der Entwicklung der Coronafallzahlen abhänge – mithin immer unter Vorbehalt stünde, wurde betont. “Es bleibt ein Abwägen, ein Abmessen”, erklärte Kogler.

 

(APA/redkm)