Bundeskanzleramt schränkt Termine für Medien ein

Aufgrund der aktuellen Virus-Situation und Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung sowie der getroffenen Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus werden sämtliche Medientermine der Bundesregierung, der Bundesministerinnen und Bundesminister ab sofort im Bundeskanzleramt stattfinden. Eine Teilnahme vor Ort ist nur mehr dem Österreichischen Rundfunk (ORF) und der Austria Presse Agentur (APA) möglich. Allen übrigen Medienvertreterinnen und Medienvertretern sei eine Teilnahme bis auf weiteres nicht möglich, heißt es in einer Aussendung durch den Bundespressedienst vom 15. März 2020, 16:38 Uhr.

Ton und Bildaufnahmen

In Kooperation mit dem Österreichischen Rundfunk und der Austria Presse Agentur wird interessierten Medienvertreterinnen und Medienvertretern sämtliches audiovisuelles Material von den Medienterminen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Redakteurinnen und Redakteure können ihre Fragen vorab und während einer Pressekonferenz an innenpolitik@apa.at übermitteln. Eine anwesende Redakteurin, ein anwesender Redakteur der Austria Presse Agentur “wird die Frage vor Ort stellvertretend stellen”, laut der neuen Regelung. Details diesbezüglich sind nicht erwähnt worden, etwa welche Medienvertreter und Fragen zugelassen sein sollen und wer die Auswahl bestimmt. Naturgemäß werden dutzende Anfragen von Medien zu erwarten sein und eine Selektion unvermeidbar.

Regierung limitiert Teilnahme an Medienterminen wegen Corona-Virus-Gefahr

Am 13. März 2020 fand eine Pressekonferenz zum Thema „Aktuelles zum Coronavirus“ statt. Im Bild Bundeskanzler Sebastian Kurz (m.) mit Innenminister Karl Nehammer (r.) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (l.).

Ansuchen um Verständnis

In der Verlautbarung durch den Bundespressedienst wird um Kooperation und Verständnis geworben. Die angesprochenen “Medienvertreterinnen und Medienvertretern”, die von der Teilnahme an Medienterminen nunmehr ausgeschlossen sind, würden einen “wichtigen Beitrag zum Schutz Ihrer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter” leisten. Inwieweit unabhängige und freie Journalisten zur Gruppe derjenigen Medienvertreter zählen, die über einen eigenen Mitarbeiterstab verfügen, ist nach aktuellem Stand aufklärungsbedürftig. Sie sollten sich auf jeden Fall schützen und keine Gefahr für andere (insbesondere Kollegen) darstellen. Medienunternehmen können ihre eigene Mitarbeiter sowie die des Bundeskanzleramtes bestmöglich schützen, indem sie abgehaltene Medientermine im Bundeskanzleramt via Livestream unter www.bundeskanzleramt.gv.at/live anschauen und ihre Fragen per Email einsenden.

Nachtrag: Öffentliche Sitzungen des Nationalrats und Bundesrats sind von der Regelung nicht betroffen, der Zutritt wird unter Einhaltung des empfohlenen Mindestabstandes und der empfohlenen Hygienemaßnahmen weiterhin erlaubt sein. Der Österreichische Rundfunk stellt Radio- und Fernsehstationen audiovisuelles Material in Sendequalität (HD) kostenlos zur Verfügung. Die Austria Presse Agentur wird Livestreaming und audiovisuelles Material bereitstellen. Und das Parlament wird Bilder von Medienterminen sowie Sitzungen des Nationalrats auf einer Website hochladen.


Hinweis: Dieser Artikel wurde am 16.3.2020 ergänzt