Nur schwerkranke Menschen zählen zur Risikogruppe

Das Gesundheitsministerium hat eine Definitionen jene Risikogruppen vorgenommen, die nach Ansteckung durch das Coronavirus schwer erkranken könnten. Sie sollen besonders hohen Schutz an ihrem Arbeitsplatz bekommen. 90.000 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zählen zu den definierten Risikogruppen für eine Covid-19-Erkrankung. Das sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Dienstag in einer Pressekonferenz mit Sozialversicherung, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Ärztekammer. Das letzte Wort, wer zur Risikogruppe zählt und wer nicht, habe weiterhin der Arzt.

Attest zur Vorlage an den Arbeitgeber

Die Definition von Risikogruppen sei auch international in dieser Form ein “absolutes Pilotprojekt”, betonte der Gesundheitsminister. Risikopatienten würden ein Schreiben der Sozialversicherungsträger erhalten, mit dem sie sich an ihren Arzt wenden können. Auf Grundlage einer Checklist erarbeitet dieser ein gemeinsames Attest zur Vorlage an den Arbeitgeber, um einen “gemeinsamen Weg” zu suchen, wie Sicherheit geschaffen werden kann.

Drei Optionen bieten sich für Risikopatienten: So können am gewohnten Arbeitsplatz Schutzmaßnahmen vor einer Ansteckung getroffen werden, also etwa eigene Zimmer. Ist dies nicht möglich, soll Home-Office geprüft werden. Geht auch das nicht, bleibt die Möglichkeit einer Freistellung. Wie viele Arbeitnehmer was davon in Anspruch nehmen könnten, ist unklar. Anschober betonte, dass die Maßnahmen für die Arbeitnehmer freiwillig seien.

Der Gesundheitsminister rief potenzielle Risikopatienten auf, nicht vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle – geändert werden sollen Bestimmungen im ASVG und B-KUVG – zum Arzt zu gehen. Peter Lehner, Chef des Dachverbands der Sozialversicherungsträger, betonte, dass die Daten zur Medikation, die für die Definition herangezogen werden, nicht weitergegeben würden: “Wir garantieren, die Daten bleiben bei der Sozialversicherung.”

Wer zählt zur Risikogruppe?

 Auf die Frage, wer zu den Risikogruppen zählt, erwähnte der Minister etwa Menschen mit schweren Gehirn- und Lungenerkrankungen sowie schweren Krebserkrankungen. Die niedergelassenen Ärzte erhielten eine Art Checkliste. Das Attest werde genügen, um im Gespräch mit dem Arbeitgeber entweder einen besonders verstärkten Schutz am Arbeitsplatz, Home-Office oder eine Freistellung zu erreichen.

Kein Risiko wegen Coronavirus

Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres erläuterte, dass nicht jede Person mit einer bestimmten Erkrankung zwangsläufig zu einer Risikogruppe zähle. So seien etwa Menschen mit Diabetes oder Bluthochdruck nicht berücksichtigt, sollten diese “gut eingestellt sein”. Ganz anders sei dies aber bei fortgeschrittenen Erkrankungen, wenn es etwa schon Komplikationen gebe. Niemand werde aber gezwungen, betonte auch Szekeres.

Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres über Risikogruppen für Covid-19-Erkrankungen

Dr. Thomas Szekeres Präsident der Österreichischen Ärztekammer Wien | © ÖÄK/Christian Leopold

Kündigungsschutz für Risikogruppe

“Sehr froh” über die gemeinsame Lösung zeigte sich auch Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl. Wichtig sei nun, dass es zu keinen Kündigungen komme. Der Generalsekretär der Wirtschaftskammer (WKÖ), Karlheinz Kopf (ÖVP), versicherte seinerseits, dass auch den Arbeitgebern die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein besonderes Anliegen sei. Anfang Mai sei mit der weiteren schrittweisen Öffnung der Wirtschaft zudem ein guter Zeitpunkt für die Regelung.

Keine gesetzliche Lösung hat man für die Angehörigen für Risikopatienten gefunden. Anschober betonte jedoch, dass diese Verhaltensempfehlungen erhalten werden, etwa wie man den Wohnungsbereich abgrenzen kann. Zudem sei man weiterhin etwa mit der Arbeiterkammer im Gespräch, was besondere Fälle, etwa mit schwieriger Wohnsituation, betrifft.

(APA)