Verlassen der Wohnung nach ZiB-Nachrichten verboten

Eine Eselsbrücke zur Einhaltung der aktuellen Covid19-Verordnungen lässt sich auch anhand der Fernsehgewohnheiten vieler Österreicher bauen. Wenn die abendliche ZiB auf ORF mit einem herzlichen “G’sund bleiben” abmoderiert wird, kann man sogleich ins Nachtgewand schlüpfen, Zähne putzen und es sich daheim gemütlich machen. Die seit 3. November geltenden Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden am Mittwoch für weitere zehn Tage verlängert. Ein entsprechender Beschluss wird am Abend im Hauptausschuss des Nationalrates fallen. Dies ist notwendig, weil laut den gesetzlichen Vorgaben die Ausgangsbeschränkungen jeweils nur für zehn Tage beschlossen werden können. Alle anderen Maßnahmen des Teil-Lockdowns wurden bereits für vier Wochen bis Ende November beschlossen.

Niemand ist daheim eingesperrt

Doch es muss auch gesagt werden: daheim bleiben, kann aus vielen Gründen unmöglich sein. Mit den Ausgangsbeschränkungen ist das Verlassen des “eigenen privaten Wohnbereiches” grundsätzlich zwischen 20.00 und 6.00 Uhr untersagt. Dabei gibt es allerdings fünf Ausnahmen: Gestattet ist das Rausgehen erstens für die Ausübung beruflicher Zwecke, zweitens für die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens und drittens für die Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger. Punkt vier betrifft die Abwehr von Gefahren für Leib, Leben und Eigentum. Der fünfte Grund rauszugehen ist der Zweck der “körperlichen und psychischen Erholung”, also der Aufenthalt im Freien. Diese Bestimmungen wird der Hauptausschuss nun für weitere zehn Tage verlängern.

Ausgang maßvoll beschränken

Weil sich gezeigt hat, dass gerade Jugendliche zwischen 20 und 30 extreme psychische Belastungen durch den Lockdown erleben, will man die Ausgangsbeschränkungen nur so lange als nötig aufrecht erhalten. Deshalb wird nicht bloß monatlich evaluiert oder gar auf unbestimmte Zeit, sondern alle 10 Tage. Eine Evaluierung dieser Maßnahmen soll “in den nächsten Tagen” erfolgen, hieß es am Dienstag auf Anfrage der APA im Gesundheitsministerium. Bis dahin will man feststellen, ob die gewünschte Senkung der Infektionszahlen eingetreten ist, oder ob eventuell eine weitere Verschärfung der Maßnahmen nötig ist.

Weihnachten kann kommen

Bereits bis Ende November beschlossen sind die anderen Maßnahmen wie die Maskenpflicht, die Abstandsregeln, die Schließung der Gaststätten und Hotels für touristische Zwecke, das weitgehende Verbot von Veranstaltungen, die Schließung von Freizeiteinrichtungen, die Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen sowie das Distance Learning in den Oberstufen.

(APA/red)