Parlament verordnet Journalisten Mund-Nasen-Schutz

Fotos von Pressekonferenzen und Medienterminen zeigen Journalisten und Kamerateams durchwegs mit Mund-Nasen-Schutz, während Politiker lediglich beim Ein- und Auszug zu einer Pressekonferenz eine Schutzvorrichtung tragen. Auch parlamentarische Mitarbeiter müssen Mundschutz tragen, während Parlamentarier frei entscheiden können. Eine Zweimasken-Politik gegenüber Journalisten und Kollegen scheint sich von Seiten der Bundesregierung eingebürgert zu haben.

Ibiza-Untersuchungsausschuss

Das Parlament hat die Richtlinien für die Medienberichterstattung zum Ibiza-Untersuchungsausschuss bekannt gegeben. Wert gelegt wird dabei vor allem auf Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. So sind Journalisten angehalten, im gesamten Ausschusslokal in der Hofburg einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Insgesamt stehen 60 Arbeitsplätze zur Verfügung.

Ansteckungsrisiko durch Medienvertreter

Gemeinsam mit der Vereinigung der ParlamentsredakteurInnen wurden nun die Rahmenbedingungen erörtert, die eine umfassende Berichterstattung ermöglichen und das Ansteckungsrisiko minimieren sollen. Für Medienvertreter stehen im Ausschusslokal sowie in zwei angrenzenden Medienräumen, in welche die Sitzungen als Live-Stream übertragen werden, wie angekündigt insgesamt 60 Plätze zur Verfügung.

Normalität in der Pressearbeit ist für Minister eine hauseigene Rednerbühne

Regierung legt Pressevertretern Masken an | © APA / Roland Schlager

Die Befragungen von Auskunftspersonen und Sachverständigen sind grundsätzlich medienöffentlich. Nur aus besonderen, gesetzlich geregelten Gründen kann die Medienöffentlichkeit wie bereits in vergangenen Ausschüssen ausgeschlossen werden. Das kann zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erfolgen, im Interesse der Wahrheitsfindung oder zum Schutz von Interessen der Allgemeinheit, der Auskunftsperson oder Dritter.

Mund-Nasen-Schutz immer und überall

Eine Vorab-Akkreditierung für Medienvertreter ist für den U-Ausschuss nicht erforderlich. Der Zugang zum U-Ausschuss-Bereich ist über den OSZE-Eingang am Heldenplatz möglich. Zutritt wird Mitgliedern der Vereinigung der ParlamemtsredakteurInnen sowie Journalisten gewährt, die einen gültigen Presseausweis oder ein Akkreditiv eines Medienunternehmens vorweisen können.

Vor dem Eintritt erfolgt eine Körpertemperaturmessung. Die Medienvertreter werden zudem gebeten, im gesamten Gebäude grundsätzlich einen Nasen-Mund-Schutz zu tragen, heißt es vonseiten der Parlamentsdirektion in einer Aussendung. In Interviewsituationen kann dieser, sollte ein entsprechender Abstand eingehalten werden, abgenommen werden.

Kommentar

Obrigkeiten entscheiden über das Tragen von Mund-Nasen-Schutz nach Gutdünken. Sie stigmatisieren jene Menschen, die zum Tragen einer Maske verpflichtet sind, um ihren Beruf nachgehen zu können. Die selektive Art und Weise des “Ermöglichens” beziehungsweise des Gebietens sorgt weiterhin für Kritik an den Maßnahmen der Regierung. Wie auch schon bei den Regelungen in der Gastronomie und für Veranstaltungen, die erst nach lauten Protesten gelockert wurden, sind Journalisten bislang stillschweigend zu ihrer neuen Arbeits- und Lebenssituation geblieben.

(APA/red)