Schrems bekämpft Facebook mit einstweiliger Verfügung

Der österreichische Jurist Max Schrems will mit einer einstweiligen Verfügung die irische Datenschutzbehörde DPC zwingen, die EU-US-Datentransfers von Facebook und anderen Firmen zu stoppen. Schrems und sein Datenschutz-Verein noyb teilten am Donnerstag mit, dies solle sicherstellen, dass die DPC hinsichtlich aller rechtlichenGrundlagen für Datenübermittlungen tätig werde.

Rechtsstreit zwischen Schrems und Facebook

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Juli das bestehende Datenaustauschabkommen “Privacy Shield” zwischen der EU und den USA gekippt. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten entspreche nicht den Anforderungen des Unionsrechts. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen Schrems und Facebook Irland. Der Datenschutzaktivist beanstandet, dass Facebook in den USA, seinem Hauptsitz, dazu verpflichtet ist, US-Behörden wie der NSA und dem FBI die Daten zugänglich zu machen, ohne dass Betroffene rechtlich dagegen vorgehen können. Er fordert daher den Stopp der Datenübertragung zwischen Facebook Irland und Facebook Inc. in den USA.

Datenübertragung notwendig

Auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln (SSC) können Nutzerdaten von EU-Bürgern aber weiterhin in die USA und andere Staaten übertragen werden, urteilten die Luxemburger Richter. Der Datenschutzaktivist teilte nunmehr mit, Facebook habe offenbar nach dem EuGH-Urteil die Rechtsgrundlage für den Datentransfer gewechselt. Facebook stütze sich nun auf eine angebliche “Notwendigkeit” der Datenübertragung gemäß dem Artikel 49(1)(b) der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Diese neue Argumentation habe für Facebook den Vorteil, dass sie von einer “vorläufigen Anordnung” durch die irische Behörde nicht umfasst sei.

“Wir begrüßen es natürlich, wenn die irische Datenschutzbehörde nach sieben Jahren und fünf Gerichtsentscheidungen, die alle unsere Position bestätigt haben, nun endlich zu arbeiten beginnt”, erklärte Max Schrems in einer Aussendung. “Wir haben aber leider den Eindruck, dass das Vorgehen der DPC nur sehr halbherzig ist und wieder nur einen Teil des Problems aufgreift.”

Cookie Consent DSGVO

Die auch mit dem englischen Akronym GDPR bekannte EU-Datenschutzgrundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft und macht Unternehmen und Organisationen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung von Daten. Kunden und Nutzer bekommen damit mehr Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen. Die DSGVO ist seit ihrem Inkrafttreten Kritik von verschiedenen Seiten ausgesetzt. Während Unternehmen den großen Aufwand kritisieren, den sie mit der Einhaltung der neuen Regeln haben, sehen Datenschützer diese als zahnlos an.

Meinung: Wer das modere Web-Angebot mit modernen Smartphones in vollen Zügen genießen will, kommt nicht umhin, seine Daten preiszugeben. Das “anonyme Internet” bestand vor Facebook und endete rund um das Jahr 2007. Wer es sich zurückwünscht, muss im Darknet surfen oder auf Signal chatten. Wer fancy Online-Medienangebote nützen möchte, darf deshalb nicht ausspioniert werden, als Gegenleistung sozusagen. Dafür lohnt es sich zu kämpfen.

(APA/red)