Mietzinsaufschub mit der MieterHilfe beantragen

Viele Wienerinnen und Wiener haben wegen der aktuellen Wirtschaftskrise momentan kein Einkommen oder sogar den Arbeitsplatz verloren. Für die Situation mögen die Beschlüsse der Bundesregierung verantwortlich sein, die ein Herunterfahren vieler Wirtschaftsbereiche anordnete, um daran beteiligte Personen vor Ansteckung mit Covid-19 zu schützen. Weil man seine angemietete Wohnung weiterhin uneingeschränkt benützen darf und gerade in der Krisensituation einen noch viel höheren Nutzen daraus ziehen kann als sonst üblich, steht die Bezahlung der Miete für die Wohnung aufgrund der Pandemie außer Frage. Kurzum: Jeder muss seine gesamte Miete weiterhin voll bezahlen. Dennoch haben Mieter und Mieterinnen gewisse Rechte und Möglichkeiten, eine vorzeitige Vertragskündigung von Seiten des Vermieters abzuwehren, wenn sich Mietschulden anhäufen. Schon eine nichtbezahlte Miete kann zu einem Kündigungsschreiben führen. Um auf alle Fälle gut vorbereitet zu sein, kann man das kostenlose Beratungsangebot der MieterHilfe in Wien beanspruchen.

Mieterhilfe bietet Musterverträge für Ansuchen um Mietzinsstundung

Die Mieterhilfe bietet Musterverträge für Ansuchen um Mietzinsstundung | © PID/Markus Wache

Service-Angebot der MieterHilfe

Im Fall von Zahlungsschwierigkeiten gibt es mehrere Möglichkeiten für Vereinbarungen zwischen MieterInnen und VermieterInnen: So können etwa eine Mietzinsstundung, gegebenenfalls eine Herabsetzung oder gar Aussetzung ausgemacht werden. Zumindest eine Ratenzahlung sollte vereinbart werden können, aber schon dazu bedarf es guten Willen. Für befristete Verträge wird ein Ansuchen auf Verlängerung auf mindestens drei Jahre oder ein Räumungsaufschub dringend empfohlen. Schriftliche Ansuchen und Mustervereinbarungen zu Mietstundung, Vertragsverlängerung oder Räumungsaufschub bei befristeten Verträgen können ganz einfach auf der Website heruntergeladen werden. Auch ein eigenes Musterschreiben für eine Ratenvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter ist darin enthalten. Je nach Entwicklungslage in der aktuellen Wirtschaftskrise stellt die MieterHilfe laufend neue Erkenntnisse bereit und unterstützt die Wienerinnen und Wiener, ihr Dach über dem Kopf zu behalten.

Appell der Stadt Wien an Vermieter und Politik

Die aktuelle Situation macht es Vermietern leicht, Mietverträge vorzeitig aufzulösen. Sie können beruhigt allfälligen Klagen entgegensehen, denn die Rechtslage ist eindeutig: Wird eine Kündigung wegen Mietschulden ausgesprochen, hält sie in der Regel vor Gericht oder wird so teuer verhandelt, dass kein Gewinner und keine Gewinnerin übrig bleibt. “Um Wohnsicherheit in der Krise und klare Verhältnisse für beide Seiten zu schaffen, schlägt die MieterHilfe vor, Befristungen derzeit nicht auslaufen zu lassen und für die Zeit der Krise einzufrieren. Statt des Ablaufs des Mietvertrags soll Mieterinnen und Mietern ein Verlängerungsrecht um weitere drei Jahre eingeräumt werden. Zumindest soll aber ein Räumungsaufschub (oder Fristenhemmung bis Jahresende) gewährt werden”, lauten einige der wohl gemeinten Vorschläge von Seiten der MieterHilfe an Politik und Vermieter gleichsam. Die MieterHilfe fordert, den durch die Bundesgesetzgebung verfügten Mietzinsaufschub und Delogierungsstopp unbedingt zu verlängern. Bei Wiener Wohnen wurden alle Delogierungen ausgesetzt.

Kostenloses Service Stadt Wien

Die MieterHilfe berät kostenlos von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 01 4000 8000. Weitere Informationen unter www.mieterhilfe.at