Kamera-Autos machen Jagd auf Parksünder in Wien

Wer „Kurzparkzone“ hört, denkt zunächst an dicht befahrene Einkaufsstraßen, knappe Parkplätze und Fahrzeuge, deren Parkschein abgelaufen ist. In Wien hat sich die Bedeutung des Begriffs jedoch grundlegend verändert. Seit der Einführung der flächendeckenden Kurzparkzone im Jahr 2022 ist nahezu das gesamte Stadtgebiet gebührenpflichtig. Die Kurzparkzone existiert damit nicht mehr nur an besonders stark beanspruchten Straßen, sondern quasi überall. Mithilfe der neuen Kamera-Autos wird das Überwachungsnetz enger gesponnen.

Vier mit Kameras ausgerüstete Elektroautos sollen ab Ende 2026 die Wiener Parkraumüberwachung unterstützen und in weiten Teilen von zwölf Bezirken unterwegs sein. Die von der Stadt „Scan Cars“ genannten Fahrzeuge lesen während der Fahrt die Kennzeichen abgestellter Autos und gleichen sie mit den Datenbanken der Stadt ab. Mitte September beginnt eine Echtzeit-Simulation, bei der erstmals die Verbindung mit den produktiven Systemen der Stadt hergestellt wird.

Fast ganz Wien ist Kurzparkzone

Wer im eigenen Bezirk ein gültiges Parkpickerl besitzt, darf dort grundsätzlich zeitlich unbegrenzt und ohne zusätzlichen Parkschein parken. Wer keine passende Bezirksberechtigung hat, benötigt einen Parkschein oder eine andere Bewilligung. Sonderregeln gelten unter anderem in Geschäftsstraßen.

Kamera-Auto der Wiener Parkraumüberwachung fährt durch eine Straße.

Das Kamera-Auto erfasst während der Fahrt Kennzeichen abgestellter Fahrzeuge und die Umgebung. | © Stadt Wien/Christian Fürthner

Die Kamera-Autos prüfen nicht nur, ob für ein Fahrzeug ein elektronischer Parkschein gebucht wurde. Der Datenbankabgleich zeigt auch, ob das Kennzeichen über ein für den jeweiligen Standort gültiges Parkpickerl oder eine andere digital erfasste Bewilligung verfügt.

Für den regulären Betrieb sind die weitläufigen Teile der Bezirke 10, 11, 13 bis 19 sowie 21 bis 23 vorgesehen. Nach Angaben der Stadt legen einzelne Parkraumüberwachungsorgane in den großen Bezirken an einem Arbeitstag rund 20.000 Schritte zurück. Die Kamera-Autos sollen in diesen Gebieten schneller und häufiger Kennzeichen kontrollieren können.

Bisher absolvierte eines der Fahrzeuge rund 220 Testkilometer in Favoriten, Simmering, Döbling, Floridsdorf und der Donaustadt. Dabei erkannte das System mehr als 90 Prozent der Kennzeichen. Die Kameras und die Zuordnung zu den digital erfassten Stellplätzen werden noch angepasst.

Kameras erfassen auch die Umgebung

Die Kameras auf dem Fahrzeugdach nehmen während der Fahrt Bilder der Umgebung auf. Eine Software erkennt darauf mehrspurige Fahrzeuge und liest deren Kennzeichen mittels optischer Zeichenerkennung aus. Die Geoposition des Kamera-Autos und die digital erfassten Parkflächen der Stadt dienen dazu, den Standort des abgestellten Fahrzeugs zu bestimmen.

Dabei können kurzfristig auch Menschen sowie Teile des öffentlichen oder privaten Raums aufgenommen werden. Die Bildverarbeitung soll ausschließlich lokal im Kontrollfahrzeug erfolgen. Menschen sollen keinen Zugriff auf die Aufnahmen erhalten. Sämtliche Bilddaten müssen unverzüglich und spätestens innerhalb von 30 Sekunden nicht rückführbar gelöscht werden.

Aus dem Bild bleibt zunächst die Zeichenfolge des Kennzeichens übrig. Sie wird zusammen mit einer Standortinformation verschlüsselt an den Server der Stadt übertragen. Dort erfolgt der Abgleich mit den gespeicherten Parkpickerln, elektronischen Parkscheinen und anderen digitalen Berechtigungen.

Für die erste Abfrage soll nicht die exakte Geoposition, sondern nur der betreffende Geltungsbereich übermittelt werden. Erst wenn das System keine passende digitale Berechtigung findet und eine Kontrolle erforderlich wird, kann der genaue Standort an ein Parkraumüberwachungsorgan weitergegeben werden.

Drei Beschäftigte der Wiener Parkraumüberwachung stehen vor einem Kamera-Auto.

Rund 650 Parkraumüberwachungsorgane sollen für den Einsatz der neuen Kamera-Autos geschult werden. | © Stadt Wien/Christian Fürthner

Ohne digitalen Treffer entsteht ein Verdachtsfall

Findet das System keine passende digitale Berechtigung, folgt daraus noch keine Strafe. Im Fahrzeug könnte ein gültiger Papierparkschein liegen. Auch Parkausweise für Menschen mit Behinderung und andere nicht digital erfasste Nachweise müssen berücksichtigt werden.

Kennzeichen und genauer Standort können deshalb an ein Parkraumüberwachungsorgan übermittelt werden. Dieses kontrolliert das Fahrzeug vor Ort. Erst nach dieser Überprüfung kann eine Beanstandung erfolgen. Eine ausschließlich automatisierte Bestrafung ist nicht vorgesehen.

Nach Abschluss der Kontrolle müssen die dafür übermittelten Daten gelöscht werden. Unerledigte Kontrollaufträge müssen spätestens am Ende des Erhebungstages gelöscht werden.

Wie rasch die manuelle Kontrolle erfolgen muss, ist nicht konkret festgelegt. Die Erläuterungen zu § 5a des Wiener Parkometergesetzes verlangen eine Überprüfung „in zeitlicher Nähe“. Eine Höchstfrist wird nicht genannt.

Offen bleibt damit, wie lange ein Verdachtsfall in der Praxis aktiv bleibt, wie die Aufträge an die Kontrollorgane verteilt werden und wann ein nicht bearbeiteter Auftrag verworfen wird. Die Löschung am Ende des Tages setzt nur den äußersten Zeitpunkt für die Speicherung.

Am Abstrafen fürs Falschparken ändert sich nichts

Als Parksheriff bezeichnet man umgangssprachlich die Organe der Parkraumüberwachung (MA 67) in Wien. | © Christian Jobst / PID

So lange bleiben die Daten gespeichert

Die Stadt beschreibt das System als datenschutzkonform und betont, dass keine dauerhafte Speicherung der Kennzeichendaten erfolgt. Die Bilddaten würden nach der automatisierten Erkennung wieder gelöscht. In den Datenschutzinformationen der MA 67 bleibt der weitere Datenfluss allerdings nur knapp dargestellt.

Die Frist von höchstens 30 Sekunden betrifft die aufgenommenen Umgebungsbilder. Aus diesen Bildern wird zuvor die Zeichenfolge des Kennzeichens gewonnen. Sie wird gemeinsam mit einer Standortinformation verschlüsselt an den Server der Stadt übertragen und dort mit den gespeicherten Parkberechtigungen abgeglichen.

Für Kennzeichen und Standort gelten deshalb andere Löschfristen als für die Bilder. Liegt eine gültige digitale Berechtigung vor, müssen diese Daten unmittelbar nach dem Abgleich gelöscht werden. Entsteht ein Verdachtsfall, können Kennzeichen und genauer Standort an ein Parkraumüberwachungsorgan weitergegeben werden. Sie bleiben verfügbar, bis der Kontrollauftrag erledigt ist; unerledigte Aufträge müssen spätestens am Ende des Erhebungstages gelöscht werden.

Wird bei der Nachkontrolle eine Übertretung festgestellt, gelten für die Daten des anschließenden Verwaltungsstrafverfahrens wiederum andere Aufbewahrungsregeln. Sie sind von den kurzen Löschfristen des Scan-Vorgangs nicht umfasst.

Der genaue Ablauf ergibt sich aus dem Wiener Parkometergesetz und den amtlichen Erläuterungen zur Gesetzesnovelle. Demnach werden die Daten nicht gemeinsam nach 30 Sekunden gelöscht. Die Bilddaten verschwinden zuerst; Kennzeichen und Standort können für den Abgleich und die manuelle Kontrolle länger verarbeitet werden.

Aktive Kameras müssen erkennbar sein

Die Kennzeichenerfassung ist nur auf digital erfassten Parkflächen innerhalb gebührenpflichtiger Kurzparkzonen und während ihrer Geltungszeiten erlaubt. Außerhalb dieser Gebiete und Zeiten müssen sich die Kameras in einem inaktiven Zustand befinden. Dann dürfen weder Bilder aufgenommen noch Datenbankabfragen durchgeführt werden.

Der jeweilige Betriebszustand – aktiv, inaktiv oder Testbetrieb – muss außen am Fahrzeug erkennbar sein. Wie diese Kennzeichnung konkret aussieht, ist bislang nicht beschrieben.

Für das System ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorgesehen. Sie muss bei wesentlichen technischen Änderungen neuerlich geprüft werden. Darüber hinaus ist spätestens alle fünf Jahre eine Evaluierung vorgeschrieben. Die vollständige Datenschutz-Folgenabschätzung ist nicht öffentlich einsehbar.

Regulärer Betrieb ab Ende 2026

Mitte September wird das erste Kamera-Auto erstmals mit den produktiven Systemen der Stadt verbunden. Diese Echtzeit-Simulation soll zeigen, ob die Erkennung, der Datenbankabgleich und die Weiterleitung der Verdachtsfälle im laufenden Betrieb funktionieren.

Bis Ende des Jahres sollen alle vier Fahrzeuge in den regulären Dienst übernommen werden. Aktuell sind rund 650 Parkraumüberwachungsorgane für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs tätig. Ein Personalabbau ist nach Angaben der Stadt nicht vorgesehen. Die Kamera-Autos sollen die Beschäftigten entlasten und eine häufigere Kontrolle ermöglichen.

(PA/red)