Österreichischer Presserat zieht Grenze im Fall Glattauer

Am 2. September 2025 erschien das gemeinsame Interview von Florian Klenk und Christian Nusser mit Niki Glattauer online bei Falter, Newsflix und Heute. Einen Tag später machten Falter und Heute den angekündigten assistierten Suizid des schwer kranken Journalisten und Autors zum Thema ihrer Titelseiten. Am 4. September war Niki Glattauer tot.

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Bereits damals warf die Berichterstattung Fragen nach journalistischer Verantwortung, Nähe und medialer Inszenierung auf. Gut zehn Monate später liegt die Entscheidung des Österreichischen Presserats vor. Der Senat 3 stellte für die Titelseite, den dazugehörigen Artikel sowie Podcast und Video des Falter einen Verstoß gegen Punkt 12 des Ehrenkodex für die österreichische Presse fest.

Berichterstattung war von öffentlichem Interesse

Der Presserat stellt zunächst klar, dass die sachliche Berichterstattung über einen assistierten Suizid von öffentlichem Interesse ist. Viele Menschen wüssten über die gesetzlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten nicht ausreichend Bescheid. Das Thema solle daher auch nicht tabuisiert werden.

Die Grenze wurde nach Auffassung des Senats mit der Art und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung überschritten. Das Interview erschien wenige Tage vor Glattauers angekündigtem Tod. Auch der geplante Tag und die ungefähre Tageszeit wurden genannt.

Der Presserat hält fest, dass die öffentliche Ankündigung die sachliche Diskussion über assistierten Suizid in den Hintergrund gedrängt habe. Ein großer Teil der interessierten Öffentlichkeit habe sich stattdessen gefragt, ob Glattauer seinen Entschluss tatsächlich zum angekündigten Zeitpunkt umsetzen werde.

„Auch nur der Anschein einer Inszenierung oder einer Art Spektakel sollte vermieden werden“, heißt es in der Entscheidung. Die plakative Ankündigung eines assistierten Suizids sei mit der gebotenen Zurückhaltung bei der Suizidberichterstattung nicht vereinbar.

Eine Entscheidung bis zum letzten Moment

Die Tragweite der Entscheidung reicht jedoch über die Wirkung auf Leser, Hörer und Nutzer hinaus, von denen mehrere die Berichterstattung beim Presserat beanstandet hatten. Während die Öffentlichkeit den angekündigten Tod verfolgen konnte, lebte der Betroffene selbst noch. Die mediale Aufmerksamkeit entfaltete ihre Wirkung damit zu einem Zeitpunkt, an dem Glattauers Entscheidung noch widerrufbar war.

Genau an diesem Punkt setzt der Presserat an. Menschen, die sich für einen assistierten Suizid entscheiden, würden mitunter noch im letzten Moment davon zurücktreten. Die öffentliche Ankündigung könne für den Betroffenen selbst eine Drucksituation erzeugen.

„Ein Rücktritt von einem assistierten Suizid vor dem geplanten Zeitpunkt seiner Durchführung wird erschwert, wenn es vorab eine breite Ankündigung in einem reichweitenstarken Medium gegeben hat“, heißt es in der Entscheidung.

Daran ändere auch der Umstand nichts, dass Glattauer mit der Ankündigung seines assistierten Suizids einverstanden gewesen sei.

Die Ankündigung auf der Titelseite

Auch die Gestaltung der Falter-Titelseite ist Gegenstand der Entscheidung. Über dem Porträt Glattauers stand in großen Buchstaben das Zitat „Ich will in Würde sterben“. Darunter kündigte die Zeitung an: „Der todkranke Lehrer und Journalist Niki Glattauer nimmt sich am Donnerstag mit ärztlicher Hilfe das Leben.“

Der Presserat kritisiert auch die inhaltliche Gewichtung. Glattauer beschrieb den assistierten Suizid als Möglichkeit, selbstbestimmt und in Würde zu sterben. Der Senat betont ausdrücklich, dass diese Auffassung vom Betroffenen und nicht vom Medium vertreten wurde. Dagegen kamen andere Formen der Begleitung schwer kranker und sterbender Menschen nach Ansicht des Presserats zu kurz. Die Palliativbetreuung sei lediglich in einer Infobox am Ende des Interviews erwähnt worden.

Eine besondere Rolle in der Begründung spielt auch Glattauers Vergangenheit als Journalist. Falter-Chefredakteur Florian Klenk hatte im Verfahren darauf hingewiesen, dass Glattauer als ehemaliger Boulevard-Journalist die Mechanismen der Medien gekannt habe.

Der Presserat zieht daraus allerdings einen anderen Schluss. Gerade in Anbetracht dieses Umstands hätte der Chefredakteur umso mehr darauf achten müssen, eine emotional-sensationelle Aufbereitung zu vermeiden.

Die Titelseite verband damit die persönliche Vorstellung eines würdevollen Todes mit der Ankündigung des Tages, an dem dieser Tod eintreten sollte. Zu diesem Zeitpunkt war die Entscheidung des darauf abgebildeten Menschen noch widerrufbar.

Presserat sieht weitere Signalwirkung

Auch mögliche Nachahmungseffekte schließt der Presserat nicht aus. Bei einem assistierten Suizid sei die Nachahmungsgefahr zwar geringer einzustufen, da dieser an rechtliche und medizinische Abläufe, Wartefristen und Voraussetzungen hinsichtlich des Gesundheitszustands gebunden sei. Werde der assistierte Suizid jedoch als verständlicher, mutiger oder einzig geeigneter Weg beschrieben, könne dies auch auf Menschen wirken, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen und sich in völlig anderen Lebenssituationen befinden.

Der Senat verweist dabei ausdrücklich auf Glattauers Bekanntheit als Journalist und Pädagoge. Sein Handeln und seine überzeugte Haltung zum assistierten Suizid hätten daher eine verstärkte Signalwirkung.

Der Presserat geht in seiner Begründung näher darauf ein. Eine emotional-plakative Berichterstattung könne bei anderen unheilbar kranken Menschen unterschwellig sozialen Druck erzeugen, den assistierten Suizid zu wählen, um Angehörigen oder der Gesellschaft vermeintlich nicht zur Last zu fallen.

Zwei Darstellungen zu Glattauers Wunsch

Die Veröffentlichung vor Glattauers Tod wurde von Falter-Chefredakteur Florian Klenk mit dessen ausdrücklichem Wunsch begründet. Auch nach der Entscheidung des Presserats hielt Klenk öffentlich an dieser Darstellung fest. In einem Facebook-Beitrag vom 9. Juli schrieb er, Glattauer habe gewollt, dass sein assistierter Suizid vor seinem Tod bekannt gemacht werde. Das sei ihm wichtig gewesen.

Im Spruch des Presserats findet sich allerdings eine weitere Aussage Klenks. Demnach merkte er in der Verhandlung auf Nachfrage des Senats an, Glattauer wäre „prinzipiell auch dazu bereit gewesen“, dass das Interview erst nach der Vollendung des assistierten Suizids veröffentlicht wird.

Der Senat verweist in seiner Begründung auf diese Aussage. Wäre das Interview erst nach Glattauers Tod veröffentlicht worden, hätte dies nach Ansicht des Presserats die intensive Diskussion über das gesellschaftlich wichtige Thema nicht verhindert, sie wäre jedoch sachlicher geführt worden.

(red)