KommAustria vergibt QJF-Förderung 2026
Die KommAustria hat die Entscheidungen über die Qualitätsjournalismusförderung 2026 veröffentlicht. Insgesamt wurden 191 Förderansuchen von 94 Förderwerberinnen und Förderwerbern bewilligt. Der mit rund 20 Millionen Euro dotierte Fördertopf wurde vollständig ausgeschöpft. Die Vergaberunde zeigt erneut, wie breit die österreichische Förderlandschaft für journalistische Medien inzwischen aufgestellt ist. Neben den großen Verlagshäusern erhalten auch zahlreiche reine Online-Medien Fördermittel. Für Aufmerksamkeit sorgt, dass ein Online-Medium nach einer Förderung im Vorjahr diesmal leer ausgeht.
Qualitätsjournalismusförderung 2026
Die Qualitätsjournalismusförderung unterstützt textbasierte Nachrichtenmedien in Österreich. Förderfähig sind Tages- und Wochenzeitungen, Magazine sowie reine Online-Medien. Ziel ist es, professionelle journalistische Informationsangebote und die Medienvielfalt zu stärken.
Vertreten sind unter anderem Medien der Mediaprint-Gruppe, der Styria Media Group, der RegionalMedien Austria, der STANDARD-Gruppe sowie zahlreiche weitere Mitglieder des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und weitere. Damit bestätigt sich erneut, dass die Förderung als tragende Säule für journalistische Angebote unterschiedlicher Größe angelegt ist.
Den größten Teil der Mittel macht die sogenannte Journalismusförderung aus. Rund drei Viertel des Fördervolumens – mehr als 15 Millionen Euro – entfallen auf diesen Bereich. Die Förderhöhe orientiert sich dabei an der Zahl der hauptberuflich beschäftigten Journalistinnen und Journalisten. 74 Einreichungen wurden in diesem Segment bewilligt.
Weitere Fördermittel fließen in die regionale und internationale Berichterstattung, in Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Medienkompetenz sowie Einrichtungen der journalistischen Selbstkontrolle.
Eine geht diesmal leer aus
Im Gegensatz zum Vorjahr erhält die Marke Exxpress keine Qualitätsjournalismusförderung 2026. Nach Prüfung der Fördervoraussetzungen kam die KommAustria nach Einholung einer Empfehlung des Fachbeirats zum Ergebnis, dass ein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.
Nach Angaben der Behörde wurden auf der Plattform Nutzerkommentare redaktionell eingebettet und besonders hervorgehoben, die wiederholt zu Hass und Gewalt gegen Gruppen aufgestachelt hätten. Das Qualitätsjournalismusförderungsgesetz nennt solche Fälle ausdrücklich als Ausschlussgrund. Eine allgemeine Bewertung der journalistischen Qualität einzelner Medien ist hingegen nicht Gegenstand des Förderverfahrens.
Förderung gewinnt weiter an Bedeutung
Die vollständige Liste der Förderempfänger und Fördersummen veröffentlichte die RTR gemeinsam mit den Förderentscheidungen als Open Data.
(PA/red/korrigierte Fassung)


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