Neue Digitale Allianz: Mitgliedschaft nur mit Bekenntnis

Unter dem Namen „Digitale Allianz“ formiert sich derzeit eine neue Initiative österreichischer Medienprojekte. Ziel sind Wissenstransfer, Zusammenarbeit und die Vertretung gemeinsamer Interessen gegenüber Politik und Plattformen. Hinter dem Vorhaben stehen Gerlinde Hinterleitner, Stefan Lassnig, Stefan Apfl und Tatjana Lukás. Unterstützt wird die Initiative unter anderem von Datum, Dossier, Falter, Die Chefredaktion, brutkasten, andererseits, Die Tagespresse und weiteren Medienprojekten.

Nach Angaben der Initiatoren sollen neue Formen der Zusammenarbeit für eine „funktionale, vielfältige, lebendige und nachhaltige österreichische Medienlandschaft“ geschaffen werden. Wer sich anschließen möchte, findet auf der Website eine vergleichsweise kurze Liste an Voraussetzungen. Ein genauer Blick zeigt jedoch, dass hinter den wenigen Zeilen mehrere bestehende Regelwerke stehen, zu denen sich künftige Mitglieder bekennen sollen.

Presserat Ehrenkodex als Grundlage

Zu den Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft zählt das Bekenntnis zum Ehrenkodex des österreichischen Presserats. Dabei handelt es sich um eines der wichtigsten Regelwerke des heimischen Journalismus. Es behandelt Fragen der journalistischen Sorgfalt, des Persönlichkeitsschutzes, der Trennung von Werbung und Redaktion sowie des Umgangs mit Fehlern, Opfern und Minderjährigen.

Wer sich dazu bekennt, akzeptiert zugleich die freiwillige Selbstkontrolle durch den Presserat. Beschwerden können von Betroffenen, Lesern oder Institutionen eingebracht werden. Die Senate prüfen die Fälle und veröffentlichen ihre Entscheidungen.

Im Jahr 2025 behandelte der Presserat insgesamt 503 Fälle. In 25 Fällen wurden Verstöße gegen den Ehrenkodex festgestellt. Dabei ging es unter anderem um die Veröffentlichung von Aufnahmen minderjähriger Schülerinnen und Schüler nach dem Grazer Schulattentat, um die irreführende Darstellung eines aus älteren Aussagen zusammengesetzten Clint-Eastwood-Interviews sowie um die Veröffentlichung persönlicher Daten einer Frau nach einer anonymen Geburt.

Die Entscheidungen zeigen, wie breit das Spektrum jener Fälle ist, mit denen sich der Presserat befasst. Beurteilt werden nicht nur Faktenfehler, sondern auch Bildauswahl, Wortwahl, Persönlichkeitsrechte und die Frage, ob öffentliche Interessen schwerer wiegen als Schutzinteressen einzelner Betroffener.

Rechtliche Konsequenzen drohen dabei nicht. Der Presserat verhängt weder Strafen noch Sanktionen. Seine Wirkung entsteht durch öffentliche Entscheidungen und die damit verbundene medienethische Bewertung.

Das Bekenntnis soll ins Impressum

Entscheidend ist nicht nur das Bekenntnis zum Ehrenkodex selbst, sondern auch der Ort, an dem dieses erfolgen soll. Die Digitale Allianz verlangt ausdrücklich eine Verankerung im Impressum.

Heute dient das Impressum vor allem der Offenlegung von Eigentumsverhältnissen, Verantwortlichkeiten und Kontaktdaten. Der Standard etwa führt dort Medieninhaber, Unternehmensdaten, Aufsichtsbehörden, Kontaktstellen nach verschiedenen EU-Verordnungen sowie Transparenz- und Offenlegungspflichten an.

Ähnlich verhält es sich beim Falter. Das Impressum enthält detaillierte Angaben zu Eigentümern, Beteiligungsverhältnissen, Unternehmensgegenstand, gesetzlichen Offenlegungspflichten und der grundlegenden publizistischen Richtung.

Auch beim Medienunternehmen Missing Link Media von Digitale-Allianz-Mitinitiator Stefan Lassnig dominieren gesellschaftsrechtliche Angaben, Unternehmensdaten, Offenlegungspflichten und Datenschutzhinweise.

Ein ausdrückliches Bekenntnis zum Ehrenkodex des Presserats findet sich in diesen Impressen hingegen nicht. Die Beispiele zeigen, dass die Anerkennung journalistischer Standards und Selbstverpflichtungen nicht zwangsläufig mit einer ausdrücklichen Verankerung im Impressum verbunden ist.

Ethikrichtlinien für Publisher und Creator

Neben dem Ehrenkodex des Presserats und einer Offenlegung im Impressum verweist die Digitale Allianz auch auf die Ethikrichtlinien des IAA Creator Hub Austria. Dabei handelt es sich um ein Regelwerk für Influencer, Content Creator, Agenturen und Marken, das Fragen der Transparenz, Kennzeichnung und rechtlichen Verantwortung behandelt.

Der österreichische Creator Hub entstand gemeinsam mit Partnern wie der Wirtschaftskammer Österreich, dem Österreichischen Werberat, der RTR und iab austria. Grundlage bildet der Praxisleitfaden „The Paper“. Behandelt werden Fragen der Werbekennzeichnung, des Datenschutzes, des Urheberrechts, des Jugendschutzes sowie der rechtlichen Verantwortung bei Kooperationen und kommerziellen Inhalten.

Der Schwerpunkt unterscheidet sich damit deutlich von jenem des Ehrenkodex des Presserats. Während dort journalistische Sorgfalt, Persönlichkeitsschutz, Recherche, Quellenarbeit und publizistische Verantwortung im Mittelpunkt stehen, beschäftigen sich die IAA-Richtlinien vor allem mit Transparenz, Kennzeichnungspflichten und der professionellen Organisation digitaler Kommunikation.

Damit folgen beide Regelwerke unterschiedlichen Selbstverständnissen. Der Ehrenkodex richtet sich an journalistische Akteure und deren publizistische Verantwortung. Die Richtlinien des IAA Creator Hub entstanden hingegen für Influencer, Content Creator, Agenturen und Marken und definieren ihre Teilnehmer primär als Anbieter professioneller digitaler Kommunikation.

Für Creator, die ihre Arbeit journalistisch verstehen, entsteht daraus eine Abgrenzungsfrage. Wer sich ausdrücklich auf ein Regelwerk der Creator- und Werbewirtschaft beruft, positioniert sich damit nicht automatisch als Journalist im klassischen Sinn, sondern zunächst als Teil eines Systems professioneller Contentproduktion.

Kann ich mitmachen?

Die Digitale Allianz beschreibt sich als offene Plattform für Medien, Publisher, Blogger und Creator. Die Aufnahmekriterien zeigen jedoch, dass die Mitgliedschaft an konkrete Voraussetzungen geknüpft ist. Gefordert werden ein öffentlich sichtbares Bekenntnis zu bestehenden Regelwerken und Selbstverpflichtungen.

Diese Vorgaben sollen einen gemeinsamen Referenzrahmen für unterschiedliche Akteure schaffen – von klassischen Medien über Podcasts bis hin zu digitalen Publishern und Creatorn. Das Bekenntnis zu bestehenden Regelwerken soll dabei Transparenz und Verantwortlichkeit sichtbar machen.

Das Projekt befindet sich nach eigenen Angaben noch im Gründungsprozess eines Vereins. Öffentlich tritt es dennoch bereits in Erscheinung. Bei der Präsentation des Digital News Report Austria 2026 war Mitinitiatorin Gerlinde Hinterleitner als Vertreterin der „Digitalen Allianz“ Teil des Podiums. Der organisatorische Aufbau und die öffentliche Positionierung erfolgen damit parallel.

Für potenzielle neue Mitglieder wirken die Hürden überschaubar: Ein Bekenntnis zu einem der beiden Regelwerke, ein entsprechender Hinweis im Impressum – und der Weg in die Allianz scheint grundsätzlich offen.

Die eigentliche Aufnahmeprüfung scheint jedenfalls nicht in der Größe eines Mediums zu liegen, sondern in der Bereitschaft, sich zu den gemeinsamen Spielregeln zu bekennen. Ob diese Spielregeln künftig zu einer breiteren digitalen Medienlandschaft führen oder vor allem bestehende Netzwerke bündeln, wird sich erst in der Praxis zeigen.

(red/key)