eBay fordert Sonderregeln für den Secondhand-Handel
Die Reform des europäischen Zollrechts sorgt auch im Secondhand-Handel für Diskussionen. Der Online-Marktplatz eBay fordert, gebrauchte Waren bei den neuen Einfuhrregelungen gesondert zu behandeln. Nach Ansicht des Unternehmens treffen zusätzliche Zollformalitäten und Dokumentationspflichten kleine Händler, die einzelne Gebrauchtwaren aus Drittstaaten importieren, deutlich stärker als große Anbieter standardisierter Neuware.
Neue Regeln für Importe aus Drittstaaten
Seit Anfang Juli gelten in der Europäischen Union neue Zollvorschriften für geringwertige Sendungen aus Drittstaaten. Die bisherige Zollbefreiung für Waren bis 150 Euro wurde abgeschafft und durch eine pauschale Abgabe ersetzt. Mit der Reform reagiert die EU auf den starken Anstieg kleiner Warensendungen aus Ländern außerhalb der Union und will Kontrollen sowie die Durchsetzung der Zollvorschriften vereinfachen.
Nach Ansicht von eBay unterscheidet die Reform jedoch nicht ausreichend zwischen fabrikneuer Massenware und gebrauchten Einzelstücken. Der Konzern sieht deshalb Nachbesserungsbedarf, damit Secondhand-Produkte nicht denselben Verwaltungsaufwand verursachen wie standardisierte Neuware.
Einzelstücke sind anders als Massenware
Während große Online-Händler tausende identische Produkte importieren, besteht das Sortiment vieler Secondhand-Anbieter aus Einzelstücken. Dazu gehören beispielsweise Vintage-Mode, gebrauchte Kameras, Schallplatten, Sammlerstücke oder historische Ersatzteile aus Ländern wie den USA, Japan oder Großbritannien.
Für solche Waren müssen Herkunft, Zustand, Warenbeschreibung und zollrechtliche Einordnung häufig individuell erfolgen. Nach Einschätzung von eBay führt das bei kleinen Unternehmen zu einem deutlich höheren administrativen Aufwand als bei standardisierten Importen.
Kleine Händler im Fokus
Nach Angaben des Unternehmens entfällt ein wesentlicher Teil des Handels auf der Plattform auf kleine und mittlere Unternehmen sowie private Wiederverkäufer. Zusätzliche Dokumentationspflichten oder längere Zollverfahren könnten sich deshalb unmittelbar auf deren Geschäftsmodell auswirken.
eBay wünscht sich unter anderem vereinfachte Verfahren für vertrauenswürdige Händler sowie eine stärkere Berücksichtigung gebrauchter Waren im europäischen Zollrecht. Ziel sei nicht eine generelle Befreiung von Einfuhrabgaben, sondern eine Regulierung, die den Besonderheiten des grenzüberschreitenden Secondhand-Handels Rechnung trägt.
Auswirkungen hängen vom Einkauf ab
Für Wiederverkäufer in Österreich sind die Folgen der Reform zweigleisig. Wer gebrauchte Waren innerhalb der Europäischen Union bezieht, ist von den neuen Einfuhrbestimmungen nicht betroffen. Anders verhält es sich bei Importen aus Drittstaaten: Hier können zusätzliche Abgaben und mehr Verwaltungsaufwand entstehen.
Ob die Europäische Union den Secondhand-Handel im weiteren Verlauf der Zollreform gesondert berücksichtigt, ist derzeit offen. Mit seiner Initiative versucht eBay, diese Frage frühzeitig in die politische Diskussion einzubringen.
(PA/red)


© Dean Moriarty
© BMF/Finanzpolizei
© Kulturformat
© keymedia Wien
© Christian Skalnik / WKW
© NSYS Group / Unsplash