Best of Presse-Fails im Jahresbericht des Presserats

Bei seiner Jahrespressekonferenz in Wien hat der Österreichische Presserat seinen Tätigkeitsbericht für 2025 vorgelegt und eine steigende Zahl an behandelten Fällen vermeldet. Insgesamt befassten sich die drei Senate im vergangenen Jahr mit 503 Beschwerden, in 25 Fällen wurden Verstöße gegen den Ehrenkodex festgestellt. Die Bandbreite der Entscheidungen reicht von geringfügigen Verstößen bis hin zu schwerwiegenden Eingriffen in Persönlichkeitsrechte.

Doch so verstörend manche der im Jahresbericht geschilderten Fälle auch wirken – sie noch einmal in gebündelter Form zu lesen, macht die Erfahrung nicht leichter. Wenn Opfer von Gewalt sexualisiert dargestellt werden, wenn Interviews konstruiert werden, die nie stattgefunden haben, oder wenn Minderjährige in Ausnahmesituationen identifizierbar bleiben, zeigt sich, wie schmal der Grat zwischen Berichterstattung und Grenzüberschreitung sein kann.

Der Jahresbericht des Presserats für 2025 dokumentiert 503 behandelte Fälle, aus denen 25 medienethische Verstöße resultierten. Die Zahlen sind nüchtern – doch hinter ihnen stehen Entscheidungen, die oft weit über redaktionelle Detailfragen hinausreichen und das Selbstverständnis journalistischer Arbeit berühren.

Fake Interviews und verstörende Bilder

Ein manipuliertes „Interview“ mit einem internationalen Filmstar etwa wurde als grober journalistischer Fehler bewertet, weil Aussagen aus verschiedenen Quellen zu einem scheinbar neuen Gespräch zusammengefügt worden waren. In einem anderen Fall wurde eine Fotomontage, die Gewalt gegen eine Frau mit symbolischen Bildelementen inszenierte, als schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung eingestuft.

Die Aufmerksamkeit konzentriert sich naturgemäß auf jene Entscheidungen, die emotional aufgeladen sind. Besonders deutlich wurde das bei der Berichterstattung über das Schulattentat in Graz. Mehrere Medien veröffentlichten Videos und Bilder aus der unmittelbaren Nachphase des Anschlags. Obwohl die Betroffenen teilweise nicht frontal erkennbar waren, wurde kritisiert, dass Minderjährige in extrem belastenden Situationen identifizierbar bleiben konnten und der tatsächliche Informationsgewinn gering war.

Solche Fälle zeigen, wie schwierig die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsschutz sein kann. Gerade bei dramatischen Ereignissen entsteht ein enormer Druck, möglichst schnell und eindringlich zu berichten. Doch Geschwindigkeit und Emotionalität sind selten gute Verbündete journalistischer Zurückhaltung – ein Spannungsfeld, das sich durch viele Entscheidungen des Presserats zieht.

Hitparade eines Musters an Einzelfällen

Dass in einzelnen Fällen ein besonders eifriger Redaktionsmitarbeiter oder Content-Manager nach einem Fehltritt seinen Platz räumen musste, ist die logische wie auch oft folgenarme Konsequenz redaktioneller Aufarbeitung. Entscheidend ist dabei weniger die personelle Konsequenz als die strukturelle Verantwortung: Nach den Grundsätzen des Presserats bleibt das veröffentlichende Medium auch dann verantwortlich, wenn Beiträge von freien Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern stammen.

Genau dieser Punkt betrifft mehrere Entscheidungen des Jahres 2025. So wurde etwa festgehalten, dass selbst bei einem aus früheren Zitaten zusammengesetzten „Interview“ die Verantwortung nicht bei der einzelnen Autorin enden darf, sondern beim Medium verbleibt. Andernfalls könnten sich Redaktionen dauerhaft hinter externen Kräften verstecken – ein Szenario, das der Presserat ausdrücklich ausschließt.

Auch bei der Berichterstattung über das Schulattentat in Graz wurde deutlich, dass nicht einzelne Beiträge, sondern wiederkehrende Muster im Fokus stehen. Videos aus Ausnahmesituationen, identifizierbare Minderjährige oder emotional aufgeladene Bildwelten wurden wiederholt als problematisch bewertet – insbesondere dann, wenn ihr Informationswert gering blieb. Entscheidend war dabei weniger die Veröffentlichung an sich als die Frage, ob sie einen tatsächlichen Mehrwert für die Öffentlichkeit bot.

(PA/red)