Filzmaier lässt Objektivität bei Politikanalysen vermissen

Der Oberauer Verlag hat dem Politologen Peter Filzmaier für seine Analysen im ORF und in großen Zeitungen den Sonderpreis “Journalist des Jahres” 2020 verliehen. Gewiss auch deshalb, weil der Meinungsmacher als unabhängige Stimme gefühlter Stimmungen im Lande ein Quasi-Monopol hält. Der Grandseigneur der Innenpolitik-Analyse musste sich in seiner Karriere bisher nie den Vorwurf gefallen lassen, parteiisch zu sein, auch wenn seine konservative Grundhaltung bekannt ist. Dass gerade Filzmaier gegen das ORF-Gesetz verstoßen hat, wie von der Medienbehörde bestätigt wurde, lässt die Abgrenzung von Journalisten zu Analysten notwendiger denn je erscheinen.

“Plemplem”über Stronach verletzt ORF-Gesetz

Durch die Analyse des Politologen Peter Filzmaier des ORF-“Sommergesprächs” mit Frank Stronach im Jahr 2016 ist das ORF-Gesetz verletzt worden. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Medienbehörde KommAustria, berichtete “Der Standard” am Montag. Filzmaier hatte Stronach mehr oder weniger explizit “plemplem” genannt.

Filzmaier lässt Objektivität vermissen

Der Politologe hatte nach dem “Sommergespräch” mit dem austro-kanadischen Unternehmer und Team Stronach-Gründer im “ZiB2”-Studio gesagt: “Ja ich fühle mich ehrlich gesagt eher hilflos, denn einerseits würde ich gerne die eigenen Parteimitglieder vom Team Stronach an einen Lügendetektor anschließen, um heraus zu finden, ob sie sich das denken, was vielleicht auch die Kürzestanalyse mancher Zuseher ist, in drei Worten nämlich: Er ist plemplem.”

Stronach-Anwalt legte Beschwerde ein

Stronachs Anwalt legte Beschwerde bei der KommAustria ein. Diese entschied 2017, dass der ORF gegen das Objektivitätsgebot verstoßen habe. Der ORF wandte sich daraufhin an das Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht sah ebenso wie die KommAustria durch Filzmaiers Äußerung, von der sich der ORF nicht distanziert habe, eine Überschreitung des Objektivitätsgebots. Der ORF habe für diese einzustehen.

ORF wehrt sich bis zum Verfassungsgerichtshof

Der ORF geht gegen die Entscheidung, die – wie das Bundesverwaltungsgericht der APA mitteilte – bereits Ende Mai erging, vor. Er hat sich in der Sache an den Verfassungsgerichtshof gewandt, bestätigte ein Sprecher des ORF der APA.

Klappentext: Der scharfzüngige TV-Politexperte Peter Filzmaier träumte bereits als Kind davon, Sportreporter zu werden. Seine bissigen Kommentare klingen immer öfters danach. Und wie manch Sportreporter des ORF, scheint auch er seinen Job auf Lebenszeit gepachtet zu haben. Mehr Vielfalt könnte die Unterschiede zwischen Journalismus und Politanalyse wieder stärker zur Geltung bringen.

(APA/red)