Neue Bestimmungen für Rückreise aus dem Urlaub

Seit 30. Juli gelten strengere Einreisebestimmungen für Österreicher sowie für Personen mit Wohnsitz in Österreich, die sich im Ausland befinden beziehungsweise ihren Urlaub dort machen. Für die Rückkehr nach Österreich aus Corona-Risikoländern st nun ein negativer Corona Test (PCR-Test) Pflicht. Andernfalls müssen die Betroffenen in Heimquarantäne und den Test innerhalb von 48 Stunden nachholen. Unter den 32 Risikogebieten sind die Länder Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro oder die Türkei.

Bis zu 1.450 Euro Strafe für nicht erbrachten Corona Test

Sobald ein negatives Test-Ergebnis vorliegt, dürfen die Betroffenen die Quarantäne beenden. Wenn dieser Test nicht nachgeholt wird, bedeutet das eine Verwaltungsübertretung, die mit bis zu 1.450 Euro zu bestrafen ist, hieß es auf APA-Nachfrage im Ministerium. Heimkehrende Österreicher vom Urlaub, die in einem Corona-Risikoland waren und keinen negativen Corona Test zeitgerecht vorweisen können, drohen saftige Strafen.

Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige

Für einreisende Drittstaatsangehörige ohne Wohnsitz in Österreich gilt grundsätzlich ein Einreiseverbot, außer diese kommen aus dem Schengen-Raum und können einen negativen Corona Test (PCR-Test) vorlegen, der ebenfalls nicht älter als drei Tage ist. Nach der Einreise haben diese Personen aber in jedem Fall eine zehntägige (Heim-)Quarantäne anzutreten. Ein “Frei-Testen” aus der Quarantäne ist nicht möglich. Für die Quarantäne ist eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen; die Kosten dafür sind selbst zu tragen. Ein Urlaub in Österreich für Angehörige jener Staaten, die hiervon betroffen wären, ist unter diesen Vorraussetzungen nicht ratsam.

Gesundheitsminister verordnet Urlaubern Corona Test bei Heimreise

Heimkehrende Urlauber müssen negativen PCR-Test vorweisen und/oder in Quarantäne | © APA/Kornberger

Ausnahmen für ausländisches Pflegepersonal

Ausnahmen gibt es für folgende Drittstaatsangehörige: Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte und Diplomaten. Sofern sie sich nicht durchgehend in einem der als sicher eingestuften Länder aufgehalten haben, müssen auch sie einen negativen PCR-Test vorweisen und dann eine zehntägige Heimquarantäne antreten. Diese Gruppe darf die Quarantäne aber beenden, sobald ein währenddessen durchgeführter Corona Test negativ ausfällt.

Urlaub im Corona Risikoland

In der Verordnung sind insgesamt 32 Corona Risikoländer definiert. Als Staaten bzw. Gebiete mit einem erhöhten Covid-19-Risiko gelten laut der Verordnung Ägypten, Albanien, Bangladesch, Weißrussland (Belarus), Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau (Moldawien), Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, USA und die Provinz Hubei (China) als einziges Corona Risikogebiet.

(APA/red)