Abschleppen in Wien wird ab November deutlich teurer
Ein abgeschleppter Pkw kostet in Wien ab 1. November 2026 bereits bei Abholung am selben Tag mindestens 368 Euro: 355 Euro für die Entfernung und 13 Euro für die Verwahrung. Bisher waren es zusammen 312 Euro. Bleibt das Fahrzeug länger am Abschleppplatz in Simmering, wächst die Rechnung mit jedem weiteren angefangenen Kalendertag. Eine Parkstrafe kommt gegebenenfalls zusätzlich dazu.
Die MA 48 begründet die Erhöhung um rund 18 Prozent mit gestiegenen Transport-, Personal- und Sachkosten. Allein die Kosten der beauftragten Frächter seien seit der letzten Tarifanpassung im Dezember 2023 um 43 Prozent gestiegen. Die neuen Gebühren sollen nach Angaben der Magistratsabteilung die Kosten vollständig decken, einen Gewinn aber nicht bringen.
Warum manche Autos nicht abgeschleppt werden
Ein fehlender Parkschein führt nicht automatisch zur Abschleppung. Dafür braucht es einen eigenen gesetzlichen Grund. Die Straßenverkehrsordnung sieht die Entfernung insbesondere bei einer Verkehrsbehinderung vor, etwa wenn ein Fahrzeug eine Einfahrt blockiert, Straßenbahnen behindert oder einen Radweg verstellt. Auch unberechtigt besetzte Behindertenparkplätze zählen dazu.
Steht ein Auto hingegen ohne gültigen Parkschein auf einem ansonsten zulässigen Stellplatz, kann es beanstandet werden, ohne dass die Voraussetzungen für eine Entfernung vorliegen. Abschleppen dient der Beseitigung eines Hindernisses und ist keine zusätzliche Sanktion für unbezahltes Parken. Kennzeichenlose Fahrzeuge dürfen auch ohne Verkehrsbehinderung entfernt werden. Eine allgemeine Schonfrist vor der Abschleppung gibt es nicht.
Radklemmen haben einen anderen Zweck
Radklemmen sollen verhindern, dass sich ein Lenker der Strafverfolgung entzieht. Nach dem Wiener Parkometergesetz müssen dafür mehrere zeitlich zusammenhängende Übertretungen vorliegen. Zusätzlich muss aufgrund konkreter Tatsachen anzunehmen sein, dass die Strafverfolgung aus persönlichen Gründen offenbar unmöglich oder wesentlich erschwert wäre.
Die Regelung ist nicht auf ausländische Kennzeichen beschränkt. Eine Radklemme schafft auch nicht automatisch einen Abschleppgrund: Sie sichert das Verfahren, während eine Abschleppung anderen gesetzlichen Voraussetzungen folgt. Die Sperre muss unverzüglich aufgehoben werden, sobald das Verfahren abgeschlossen und die Strafe vollzogen oder eine entsprechende Sicherheit geleistet wurde.
So viel kostet Abschleppen und Aufbewahrung
Zusätzlich zu den einmaligen Abschleppkosten von 355 Euro fallen für jeden angefangenen Kalendertag 13 Euro Verwahrgebühr an – auch am Tag der Abholung. Je länger das Auto am Abschleppplatz bleibt, desto höher wird die Rechnung. Beim neuen Pkw-Tarif ergeben sich folgende Gesamtbeträge, jeweils ohne zusätzliche Parkstrafe:
| Verrechnete Kalendertage | Verwahrung | Gesamt mit Abschleppen |
|---|---|---|
| 1 | 13 Euro | 368 Euro |
| 7 | 91 Euro | 446 Euro |
| 30 | 390 Euro | 745 Euro |
| 180 | 2.340 Euro | 2.695 Euro |
Die Beispielrechnung mit 180 Tagen entspricht ungefähr einem halben Jahr. Entscheidend ist die tatsächliche Zahl der angefangenen Kalendertage.
Fahrzeuge mit Kennzeichen müssen grundsätzlich binnen sechs Monaten ab Zustellung der behördlichen Übernahmeaufforderung abgeholt werden, kennzeichenlose binnen zwei Monaten. Das gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Die Frist ist eine Abholfrist; währenddessen fallen weiter Verwahrkosten an.
Wer sein Auto nicht übernimmt, wird die Forderung dadurch nicht los: Die Kosten werden mit Bescheid vorgeschrieben. Nach erfolglosem Ablauf der Abholfrist gehen die Fahrzeuge grundsätzlich ins Eigentum der Stadt über. Je nach Zustand werden sie anschließend versteigert oder verschrottet.
(PA/red)