Neue lockere Regeln für Ausgang und Veranstaltungen

Die Regierung hat am Dienstag das Auslaufen der “Ausgangsbeschränkungen” ab 1. Mai angekündigt. Die zentrale Einschränkung, wonach in der Öffentlichkeit ein Meter Abstand zu anderen Personen gehalten werden muss, bleibt allerdings, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in einer Pressekonferenz ankündigte. Außerdem sollen sich nur maximal zehn Personen im öffentlichen Raum versammeln, wie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) ergänzte.

Auf sehr guten Weg

Sachlicher Hintergrund der Lockerung ist laut Anschober ein Rückgang der Infektionszahlen. So sei die Reproduktionszahl zuletzt erstmals unter 0,6 gelegen (nämlich bei 0,59). “Der ganz große Blumenstrauß an die Bevölkerung, die das ermöglicht hat”, so Anschober. Aber es komme weiterhin auf jeden einzelnen an: “Es ist leider noch nicht vorbei.” Die Maßnahmen werden demnach evaluiert: “Wir können jederzeit Stopp sagen.”

Begräbniszusammenkünfte erlaubt

Wie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) ausführte, können auch bei Begräbnissen wieder bis zu 30 Personen anwesend sein. Dies soll vorerst bis Ende Juni befristet gelten. Die Zehn-Personen-Grenze gilt übrigens nicht für Demonstrationen. Hier ist eine eigene Rechtsgrundlage geplant. Innenminister Nehammer gab bekannt, dass es Aufgabe der Polizei sei, die Grundrechte zu schützen. Bei Demonstrationen sei ein Sicherheitsabstand von einem Meter erforderlich. Veranstalter müssten zudem garantieren, „dass Auflagen umgesetzt werden“. Dazu zähle auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Touristische Anlagen öffnen

Den weiteren Fahrplan für die Öffnung der Gastronomie und der Hotellerie präsentierte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Beherbergungsbetriebe dürfen am 29. Mai wieder aufsperren. Weitere touristische und Freizeitanlagen wie Tierparks, Sehenswürdigkeiten, Schwimmbäder dürfen ebenfalls am 29. Mai öffnen, sofern ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann. Tierparks (im Freien) dürfen bereits am 15. Mai wieder besucht werden.

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Tourismusministerin Elisabeth Köstinger | © APA / Georg Hochmuth

Vorgestellt wurden von Köstinger auch neue Regeln für die Öffnung der Gastronomie. An einem Tisch werden maximal vier Erwachsene mit ihren Kindern erlaubt. Die Einmeterregel gilt auch in Restaurants. Das Servicepersonal muss einen Mund-Nasen-Schutz (NMS) tragen. Zudem müssen Gäste Tische reservieren, Gruppenreservierungen sind nicht möglich. Ebenso untersagt bleibt der Schankbetrieb an der Theke. „Die Betriebe können sich jetzt auf die Öffnung vorbereiten“, so Köstinger. Die Öffnungszeiten sollen wie zuletzt angekündigt von 6.00 bis 23.00 Uhr sein.

(APA/red)