Warum über Kinderbetreuung als Arbeit gestritten wird
Die Aussage von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), Kinderbetreuung sei für ihn keine Arbeit, hat eine mehrtägige Debatte ausgelöst. Auf den Sager folgten Kritik, eine Rechtfertigung, weitere Kritik und schließlich eine Entschuldigung. Beendet war die Angelegenheit damit nicht. Das liegt auch an einem Wort, das in der Auseinandersetzung mehrere Arbeiten zugleich verrichten muss.
Am Donnerstag wurde Stocker bei einem Auftritt in Salzburg gefragt, wie Frauen und Kinder im Alltag unterstützt werden sollten. Einerseits werde mehr Erwerbsarbeit verlangt, andererseits bleibe die unbezahlte Arbeit von Frauen vielfach unsichtbar. „Also Kinderbetreuung ist für mich keine unbezahlte Arbeit“, antwortete Stocker. Er würde Kinderbetreuung „nicht als Arbeit sehen“, sagte der Kanzler.
Im Saal sorgte das für Widerspruch. Die Fragestellerin verwies darauf, dass Frauen im Schnitt 96 Stunden pro Woche unbezahlte Kinderbetreuungsarbeit leisteten. Stocker hielt dagegen, Familie sei nicht als „Rechenbeispiel“ zu verstehen. Sie bedeute Verantwortung füreinander und auch, etwas zu tun, ohne dafür etwas zu bekommen. Was Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl dem Kanzler später ausrichtete, sollte den Arbeitsbegriff noch einmal steigern.
Ein Wort, mehrere Arbeiten
Damit standen zunächst zwei Vorstellungen von Arbeit einander gegenüber. Die eine verstand darunter eine Leistung, die Zeit und Kraft beansprucht. Die andere bezog sich auf Arbeit als Beruf, Erwerb oder verrechenbare Dienstleistung. Im weiteren Verlauf kam eine dritte hinzu: Arbeit als besondere Mühe und Belastung.
All das kann mit demselben Wort bezeichnet werden. Wer ein Kind hochhebt, verrichtet im physikalischen Sinn Arbeit. Wer sich mit einer schwierigen Frage beschäftigt, arbeitet ebenfalls. Auch das Nachdenken, Lernen und Studieren wird Arbeit genannt.
Im wirtschaftlichen Sinn beginnt Arbeit dagegen häufig erst dort, wo sie organisiert, zeitlich erfasst und bezahlt wird. Ein Arbeitnehmer kann acht Stunden Arbeitszeit verbuchen, obwohl Anfahrt, Heimfahrt und Mittagspause seinen Tag um mehrere Stunden verlängern. Umgangssprachlich wird er dennoch sagen, er habe den ganzen Tag gearbeitet.
Bei der Kinderbetreuung wird diese Unterscheidung noch schwieriger. Füttern, Wickeln, Tragen, Organisieren oder die Fahrt zum Arzt sind konkrete Tätigkeiten. Daneben steht die Zeit, in der Eltern mit ihren Kindern leben, erreichbar bleiben oder Verantwortung tragen, ohne fortwährend eine einzelne Leistung auszuführen. Wird auch diese gebundene Zeit vollständig eingerechnet, wächst die Arbeit weit über die Summe ihrer sichtbaren Handgriffe hinaus.
Jede Betreuung ist Arbeit
Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) schrieb: „Kinderbetreuung ist Arbeit.“ Millionen Eltern, vor allem Frauen, leisteten sie jeden Tag. Sie dürfe weder kleingeredet noch unsichtbar gemacht werden.
Altenbetreuung ist ebenfalls Arbeit. Ob Eltern ihre Kinder oder Kinder ihre Eltern betreuen, macht für den Arbeitsbegriff keinen Unterschied. In beiden Fällen wird betreut, ohne dass daraus zwingend ein Beschäftigungsverhältnis entsteht. Über die gerechte Verteilung ließe sich weiterdebattieren.
Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) verwies darauf, dass 65 Prozent der unbezahlten Arbeit von Frauen übernommen würden. FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz erklärte, Stockers Aussage sei Ausdruck eines Systems, „in dem Frauen, Kinder, Familien und Menschen nichts wert sind“.
Damit war die Wertfrage gestellt. Haben Kinder einen gesellschaftlichen Wert, muss dieser durch Betreuung erhalten und möglichst gesteigert werden. Davon profitieren später nicht nur die Eltern, sondern auch Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Sind Kinder darüber hinaus als Humankapital gemeint, bleibt die Rechnung unvollständig: Wird die dafür notwendige Arbeit nicht erfasst und vergütet, tragen die Eltern die Kosten – ungleich verteilt oder zumindest als ungleich empfunden.
Über den Wert der Kinder und die Verteilung der Kosten ließ sich weiter streiten. Im Grundsatz waren sich die Parteien jedoch einig: Betreuung ist Arbeit. Offen blieb nur, was davon mitgerechnet wird – einzelne Handgriffe, ständige Bereitschaft oder die gesamte Zeit, die Eltern und Kinder miteinander verbringen.
Familie als „Business Case“
Noch am Freitag versuchte Stocker zu erklären, wie seine Aussage gemeint gewesen sei. Familie sei „kein Unternehmen und kein Job“, bei dem man nach getaner Arbeit das Büro verlasse. Ihr Lohn sei nicht in Geld zu messen, sondern bestehe in Vertrauen, Zusammenhalt und gemeinsamen Momenten. Familie sei „nun mal kein Business Case“.
Die Erklärung beseitigte die unterschiedlichen Bedeutungen des Wortes nicht. Stocker sprach weiterhin über Erwerbsarbeit und die Frage, ob familiäre Beziehungen verrechnet werden sollten. Seine Kritiker sprachen über Anstrengung, Zeitaufwand und mangelnde Anerkennung.
So konnten beide Seiten recht behalten, ohne über dasselbe zu sprechen. Kinderbetreuung ist kein Beruf, wenn Eltern ihre eigenen Kinder betreuen. Sie besteht dennoch aus zahlreichen Tätigkeiten, die in anderen Zusammenhängen beruflich ausgeübt und bezahlt werden. Was wie ein Kinderspiel aussieht, kann Arbeit sein. Umgekehrt ist nicht jede mit einem Kind verbrachte Stunde mit einer Arbeitsstunde im Betrieb gleichzusetzen.
Bei einem Babysitter oder in einem Kindergarten wird allerdings auch jene vereinbarte Zeit bezahlt, in der ein Kind schläft oder gerade keine besondere Aufmerksamkeit verlangt. Abgegolten wird nicht jeder einzelne Handgriff, sondern auch die Bereitschaft, ihn bei Bedarf zu setzen. Eltern erbringen dieselbe Bereitschaft, ohne dafür eine Arbeitszeit einzutragen.
Besonders unübersichtlich wird der Unterschied bei einem Elementarpädagogen, der nach Dienstschluss sein eigenes Kind betreut. Die Verrichtungen können dieselben bleiben. Dennoch endet die eine Arbeit mit dem Ausstempeln, während die andere nach verbreiteter Auffassung erst dann beginnt.
Auch die Wendung „Kinderarbeit“ hilft bei der Klärung nicht weiter. Sie bezeichnet gewöhnlich nicht die Arbeit, die Kinder verursachen, sondern jene, die Kinder selbst verrichten. „Frauenarbeit“ kann dagegen sowohl von Frauen ausgeübte Erwerbsarbeit als auch ihnen zugerechnete Familienarbeit meinen. Kinder machen Arbeit, Frauen übernehmen Arbeit und Kinderarbeit ist verboten.
Das Wort bleibt beschäftigt.
Entschuldigung mit Arbeitsauftrag
Stocker entschuldigte sich schließlich „in aller Deutlichkeit“. Kinderbetreuung sei Arbeit, erklärte er nun. Gerade Frauen, die in den meisten Familien weiterhin den Großteil der Kindererziehung übernähmen, leisteten damit Großartiges.
Die Übernahme des zuvor bestrittenen Arbeitsbegriffs beendete die Debatte allerdings nicht. Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl bezeichnete die ursprüngliche Äußerung am Samstag als „unfassbar“. Jeder, der Kinder habe, wisse, dass deren Betreuung in Wirklichkeit eine „Hundsarbeit“ sei: anstrengend, unbezahlt und ohne Arbeitszeitgrenze.
Ihr Einwand traf den entscheidenden Punkt der Kritik. Wer Kinder betreut, kann die Verantwortung weder ausstempeln noch nach acht Stunden ablegen. Besonders für Frauen bleibt diese Arbeit nicht ohne Folgen. Sie reduzieren häufiger ihre Erwerbsarbeitszeit, übernehmen einen größeren Teil der unbezahlten Betreuung und nehmen damit Nachteile bei Einkommen, beruflichem Fortkommen und späterer Pension in Kauf.
Dass Stocker sich entschuldigt hatte, wertete Anderl als gut. Nun müssten Taten folgen. Sie forderte unter anderem den Ausbau von Kinderbildungseinrichtungen sowie gleiche Überstundenzuschläge für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte.
Damit übersetzte die Präsidentin der Arbeiterkammer die Empörung in Arbeitszeit, Beschäftigungsausmaß und Bezahlung. Sie tat, was Arbeitnehmervertreter in einem solchen Fall tun: ihre Arbeit.

Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl. | © APA/Hochmuth
Auch Hundsarbeit ist Arbeit
„Hundsarbeit“ bezeichnet eine besonders schwere, mühsame oder undankbare Tätigkeit. Das Wort hatte früher auch noch eine andere Bedeutung. In der Jägersprache war damit ursprünglich die Arbeit mit einem Leithund und dessen Abrichtung gemeint. Die übertragene Bedeutung einer beschwerlichen Arbeit ist seit dem frühen 19. Jahrhundert belegt.
Der Hund verstärkt hier, ähnlich wie in „hundemüde“ oder „hundsmiserabel“, eine Bewertung. Wie viele Handgriffe, Stunden oder messbare Leistungen eine Hundsarbeit umfasst, sagt das Wort nicht. Es beschreibt vor allem, wie eine Tätigkeit empfunden wird. Anderl nahm diese Steigerung nun für die Kinderbetreuung in Anspruch. Aus unbezahlter Arbeit wurde unbezahlte Hundsarbeit.
Damit fügte die Wortwahl der Auseinandersetzung eine weitere Bedeutung hinzu. Kinderbetreuung war nun nicht nur Tätigkeit, Verantwortung, unbezahlte Leistung oder Familienleben, sondern auch besonders schwere Arbeit.
Am Ende sprachen alle über Arbeit. Die einen meinten Erwerb, die anderen Verantwortung oder gesellschaftlichen Wert.
(red)


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