Wer künftig über Neusiedlersee-DAC-Weine bestimmt
Im Weinbaugebiet Neusiedlersee entsteht eine Erzeugervereinigung, die künftig eine zentrale Rolle bei der Verwaltung der geschützten Herkunft übernehmen soll. Damit bereitet sich die regionale Weinwirtschaft frühzeitig auf eine Neuordnung vor, die nach derzeitigen Erwartungen Anfang 2028 wirksam werden könnte. Ein öffentlich begutachteter Entwurf des neuen österreichischen Weingesetzes liegt noch nicht vor.
Grundlage ist eine neue EU-Verordnung über geografische Angaben. Sie stärkt anerkannte Erzeugervereinigungen und räumt ihnen weitreichende Aufgaben bei geschützten Herkünften ein. Österreich muss sein Weinrecht an diese Vorgaben anpassen.
Als Leitmotiv dient dabei die „Demokratisierung der heimischen Weinbaugremien“. Tatsächlich können Erzeugervereinigungen Entscheidungen näher an die beteiligten Betriebe rücken und den Produzenten mehr Verantwortung für das Profil ihrer Herkunft übertragen. Die EU verlangt, dass solche Vereinigungen freiwillig gebildet, demokratisch organisiert und von ihren Mitgliedern kontrolliert werden. Produzenten der betreffenden Herkunft müssen grundsätzlich die Möglichkeit haben, ihnen beizutreten.

Die Website neusiedlersee-dac.wine nennt Bund, Land und Europäische Union als Unterstützer. | © 2026 Neusiedlersee DAC
Auch in Wien laufen bereits Vorbereitungen für eine Erzeugervereinigung. Damit zeichnet sich im östlichen Österreich frühzeitig ab, welche bestehenden Organisationen künftig Verantwortung für die geschützten Herkünfte übernehmen wollen.
Was heute als Neusiedlersee DAC gilt
Das Weinbaugebiet umfasst den politischen Bezirk Neusiedl am See mit Ausnahme von Winden und Jois. Trockener Neusiedlersee DAC ist derzeit grundsätzlich Zweigelt. Als Reserve ist auch eine Zweigelt-dominierte Cuvée möglich. Hinzu kommen süße Weißweine: Spät- und Auslesen sowie, als Reserve, Beeren- und Trockenbeerenauslesen. Andere Weine aus dem Gebiet, etwa Chardonnay, Weißburgunder, Blaufränkisch, St. Laurent oder Pinot Noir, können unter der Herkunft „Burgenland“ vermarktet werden.

Ried Ungerberg, Gols, Neusiedlersee, Burgenland. | © ÖWM / WSNA
Die DAC-Regeln erlässt das Landwirtschaftsministerium. Das Regionale Weinkomitee Burgenland besitzt bereits beträchtlichen Einfluss. Es entscheidet über bestimmte Ausnahmen bei Herstellung und Abfüllung, legt die besondere Kennzeichnung der Flaschen und den dafür einzuhebenden Betrag fest, kann Einreichungstermine verändern und schult die amtlichen Verkoster auf das typische Geschmacksprofil.
Mehr Produkte unter einer Herkunft
Künftig soll eine anerkannte Erzeugervereinigung die Produktspezifikation der Herkunft verwalten. Neusiedlersee DAC sieht darin die Möglichkeit, auch trockene Weißweine, Schaumweine oder weitere Rotweinsorten unter den geschützten Ursprung zu bringen.
Für die Gastronomie wäre das durchaus relevant. Unter „Neusiedlersee DAC“ könnte künftig ein wesentlich breiteres Sortiment angeboten werden. Das eröffnet neue Möglichkeiten für Weinkarten und Speisenbegleitungen, könnte aber auch das bisher relativ klare Profil aus Zweigelt und Süßwein verändern.
Eine Erzeugervereinigung kann Änderungen nicht eigenmächtig zum Gesetz machen, sondern nur im vorgesehenen staatlichen beziehungsweise europäischen Verfahren beantragen. Auch Nichtmitglieder dürfen eine geschützte Herkunft weiterhin verwenden, solange ihre Weine die gültige Produktspezifikation erfüllen. Wer neue Anforderungen nicht erfüllt, verliert also nicht automatisch jede Herkunft: Eine Vermarktung als „Burgenland“ kann weiterhin möglich sein.
Wien: Die Stadt als Weinproduzent
Dieselben Fragen stellen sich auch in Wien. Nach den veröffentlichten Überlegungen der Landwirtschaftskammer sollen nur jene Betriebe stimmberechtigte Mitglieder der Erzeugervereinigung werden, die eine entsprechende Erklärung abgeben. Die Stimmen sollen nicht gleichmäßig auf die Betriebe verteilt, sondern anhand der Produktionsmenge von Wiener Qualitätswein gewichtet werden. Damit erhalten große Produzenten zwangsläufig mehr Einfluss auf die künftige Ausgestaltung der Herkunft als kleine Weingüter.
Zu den bedeutenden Wiener Produzenten zählt die Stadt selbst. Das von der MA 49 geführte Weingut Cobenzl bewirtschaftet rund 60 Hektar stadteigene Weingärten und erzeugt nach Angaben der Stadt jährlich etwa 400.000 Flaschen Qualitätswein. Wien nimmt damit eine ungewöhnliche Doppelrolle ein: Die Stadt ist Gebietskörperschaft und gestaltet Rahmenbedingungen für Landwirtschaft, Flächennutzung und Tourismus; zugleich bewirtschaftet und vermarktet sie über einen eigenen Betrieb Wiener Wein.
Daraus folgt nicht automatisch, dass Cobenzl die geplante Erzeugervereinigung dominieren wird. Bei einer Stimmverteilung nach Produktionsmenge dürfte der städtische Betrieb jedoch erhebliches Gewicht erhalten. Künftig wird nicht nur interessant sein, woher ein Wein kommt, sondern ebenso, wer die Herkunftsbezeichnung „Wien“ tragen darf.
(PA/red)


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