Künstler bekommen ab Juli 6.000 Euro Coronahilfe
Ab Juli sollen freischaffende Künstlerinnen und Künstler durch einen Überbrückungsfonds monatlich 1.000 Euro erhalten. Das gaben Kulturminister Werner Kogler, Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (beide Grüne) und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) bekannt. Zur Verfügung stehen 90 Mio. Euro, anspruchsberechtigt sind 15.000 Künstler. Der Überbrückungsfonds betrifft nur diejenigen Künstler, die von der Selbständigen Sozialversicherung erfasst sind.
Coronahilfe für 15.000 Künstler
Abgewickelt wird die Auszahlung über die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS), bei der eben 15.000 Künstler gemeldet seien. All jene, die der Überbrückungsfonds nicht erfasst, wurden aufgerufen, sich weiterhin an den nun modifizierten Härtefallfonds der Wirtschaftskammer sowie an den Künstlersozialversicherungsfonds zu wenden. Ein Paket, das den großen Institutionen helfen soll, werde derzeit noch ausgearbeitet, sagte Mayer auf Nachfrage. “Wir wissen, dass der Überbrückungsfonds nur eine Ebene ist”, so die Staatssekretärin auch in Hinblick auf den Fonds für NPO und Vereine, der mit 700 Mio. Euro dotiert ist und auch in der Kulturszene für Hilfen sorgen und morgen im Nationalrat beschlossen werden soll.
“Die Coronakrise betrifft jede Branche ein wenig anders”, erklärte der Finanzminister, warum die Maßnahmen nur Schritt für Schritt vorgelegt werden können. “Ein Festspielhaus hat andere Voraussetzungen als ein Modegeschäft, ein freischaffender Künstler andere Bedürfnisse als ein Tischler”, so der Finanzminister, der auch auf die Aufstockung des KSVF um 5 Mio. Euro sowie die am Mittwoch bekannt gegebene Ausfallhaftung für die Filmwirtschaft (25 Mio. Euro) verwies. “Wir sind damit erstes Land weltweit, das es ermöglicht, Filmproduktionen wieder durchzuführen”, so Blümel.
Kogler verlängert Beeinträchtigungen
Für Kogler ist die Kultur “ein vielfältiger Schatz”, die Kunst- und Kulurschaffenden hätten in den vergangenen Monaten “passiv und aktiv gelitten.” Er habe Verständnis für die bisher ausgeübte Kritik, dankte aber auch für das Verständnis, dass zuletzt der Wert der Gesundheit in den Vordergrund gerückt wurde. Der Umstand, dass der Überbrückungsfonds auf sechs Monate ausgelegt ist, erklärte Kogler damit, “dass wir die Augen nicht davor verschließen, dass die Beeinträchtigung länger dauern wird als ein, zwei Monate.” Gerade im künstlerischen Bereich werde eine Rückkehr zur Normalität “länger dauern als dieses Quartal”.
Höchstens 6.000 Euro Unterstützung
Laut Mayer wird die gesetzliche Grundlage für den Überbrückungsfonds bereits heute im Parlament eingebracht, die Details sollen im Laufe des Juni ausgearbeitet werden. Künstler könnten ab Juli allerdings nicht nur monatlich 1.000 Euro beantragen, sondern auch einen höheren Betrag auf einmal ausgezahlt bekommen (höchstens 6.000 Euro). Nötig geworden sei der Überbrückungsfonds, “weil sich viele von den bisherigen Maßnahmen noch nicht ausreichend aufgefangen fühlen. Wir haben zugehört, jetzt handeln wir”, so Mayer, die betonte, dass die Auszahlung “schnell und unbürokratisch” erfolgen soll. “Überprüfen werden wir im Nachhinein”, so die Staatssekretärin. “Wer in einer Notlage ist, soll sein Geld so schnell wie möglich bekommen.”
“Ihr seid uns nicht egal”
Kulturschaffende arbeiteten oft in “atypischen Verhältnissen”. “Sie sind auf dem Papier ein EPU, aber kein Unternehmen im landläufigen Sinn”, so Mayer. “Wir bekommen mit jedem Tag mehr Einblick in die Notwendigkeiten, wir werden jeden Tag schlauer”, unterstrich die Staatssekretärin: “Wir wollen ein Zeichen setzen: Ihr seid uns nicht egal, liebe Künstlerinnen und Künstler.”
Künstler des Überbrückungsfonds
Von der IG Autorinnen Autoren kommt leise Kritik an der Coronahilfe für Künstler. Für die Interessensgemeinschaft sei es “erfreulich, dass sich nach zahlreichen Appellen, Aufrufen und Diskussionen nun die Kulturpolitik der Regierung in die Richtung bewegt, die von Kunst- und Kulturschaffenden von Anfang an vorgezeichnet wurde, und es ist zu hoffen, dass sie diese Richtung beibehält”. Geschäftsführer Gerhard Ruiss gibt in einer Aussendung aber zu bedenken, dass der Überbrückungsfonds nur diejenigen Künstler betrifft, die von der Selbständigen Sozialversicherung erfasst sind. “Das sind nicht wenige, aber bei weitem nicht alle. Es wird notwendig sein, für diejenigen, die nicht erfasst werden, die ergänzenden Maßnahmen beizubehalten und auszubauen bzw. neue zu finden.”
Erstes Geld für Künstler ab Juli
Da der neue Überbrückungshilfefonds allerdings erst ab Juli wirksam wird, seien Künstler bis dahin “weiter auf die bisher für sie nur sehr schlecht funktionieren Fonds angewiesen”. Kritik übt er auch an den bisherigen Maßnahmen: “Wie unrealistisch die ersten Einschätzungen des Unterstützungsbedarfs waren, zeigt sich an der jetzigen Fondsdotierung mit 90 Millionen.” Die erste derartige Unterstützungsmaßnahme des Covid-19-Fonds der Künstlersozialversicherung war mit 5 Mio. Euro dotiert.
(APA/red)