Bundesmuseen in Wien führen erneut Maskenpflicht ein
Große Museen in Wien verpflichten ihre Besucher erneut zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn sie das Museum betreten. Die Maskenpflicht für Besucher gilt auf Anweisung der Museumsbetreiber der jeweiligen Häuser. Die Maskenpflicht war eigentlich mit 15. Juni analog zu anderen Bereichen abgeschafft worden. Dennoch hat man sich nun auf Führungsebene dazu entschlossen, sie wieder einzuführen. Weil so viele Menschen im Hochsommer Kunst und Kultur im Museum genießen wollen, scheint der Zeitpunkt goldrichtig. Die Maßnahme sei dem erhöhten Besucherstrom sowie dem Anstieg der Infektionszahlen geschuldet, gab eine Sprecherin der Albertina gegenüber der APA zu Protokoll.
Wiedereinführung der Maskenpflicht in Bundesmuseen
Laut orf.at einigten sich die kaufmännischen Direktoren der Bundesmuseen bei einer gemeinsamen Sitzung auf die Wiedereinführung. Laut ORF gilt die Maskenpflicht derzeit etwa im Kunsthistorischen Museum (KHM), Naturhistorischen Museum (NHM), der Albertina, dem Belvedere und dem MAK – Museum für angewandte Kunst. Auch das Wien Museum habe die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wieder eingeführt. Für andere Museen der Wien Holding bestand diese fortwährend. Für Besucher, die keine eigene Maske mitbringen, werden welche zur Verfügung gestellt, heißt es.
Politischer Druck hinter Entscheidung
Keine Maskenpflicht herrscht derzeit noch im Technischen Museum. “Wir ersuchen aber die Besucherinnen und Besucher, eine Maske zu nehmen, wo der Abstand schwer einzuhalten ist. Es kann aber sein, dass sich die Bestimmung auch verschärft”, sagte eine Sprecherin gegenüber orf.at. Eine Verpflichtung gibt es im mumok – Museum moderner Kunst derzeit nur bei Führungen, man beobachte aber die Lage. Auch das Leopold Museum kann derzeit von Einzelpersonen ohne Maske besucht werden, für Gruppen gilt jedoch Maskenpflicht.
Kommentar: Ausländische Gäste stellen im Hochsommer die Mehrheit an Besuchern in vielen Bundesmuseen. Und die tragen ohnehin gerne Mund-Nasen-Schutz. Dass die Bundesregierung ihren langen Arm genutzt hat, um in “ihren” Museen die Direktoren und Direktorinnen zu diesen Schritt zu bewegen, darf angenommen werden.
(APA/red)