Massentest-Gesetz soll Betreten von Orten ermöglichen

Am 27. Dezember begann der EU-weite Start der Abgabe des Covid-19-Impfstoffs an Risikogruppen wie Senioren und medizinisches Personal. Auch in Österreich langte die erste Lieferung von Biontech-Pfizer ein. Bis die Bevölkerung flächendeckend geimpft werden kann, scheint die Regierung noch einige Monate zu veranschlagen. Bis dahin sollen “Massentests” dafür sorgen, Covid-19-Infizierte ausfindig zu machen.

Die Regierung schickt am letzten Tag des Jahres 2020 das Gesetz zum “Freitesten” aus dem Lockdown auf den Weg. Die Novelle zum Epidemiegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz schafft Ausnahmeregelungen für Personen, von denen lediglich eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht – durch negative Testergebnisse oder eine in den vergangenen drei Monaten durchgemachte Erkrankung.

Ausnahmen von Ausgangsbeschränkungen

Die Novelle ermöglicht es, dass Personen mit einem negativen Test und all jene, die in den vergangenen drei Monaten eine Corona Erkrankung durchgemacht haben von Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden. Ein negatives Testergebnis kann auch als Auflage für das Betreten (und Befahren) von Betriebsstätten und für das Betreten (und Befahren) von bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit bestimmt werden. Analog dazu werden die gleichen Bestimmungen für Veranstaltungen eingeführt.

Neue Normalität in der Pressearbeit

Innenminister Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler, Bundeskanzler Sebastian Kurz und Gesundheitsminister Rudolf Anschober bei einer PK mit dem Titel “Aktuelles zu Coronakrise” am Dienstag, 14. April 2020 in Wien | © APA / Roland Schlager

Massentest vor Veranstaltungen

Zudem können künftig Massentests auch “zur Ermöglichung des Betretens von Betriebsstätten und des Besuchs von Veranstaltungen” durchgeführt werden. Die Kosten dafür werden vom Bund übernommen. Über das Ergebnis der Testung werden Bestätigungen ausgestellt werden, die zum Nachweis der durchgeführten Testung dient. Die Teilnahme an den Testungen im Rahmen von Screeningprogrammen bleibt freiwillig. Von jenen Menschen, die teilnehmen, dürfen personenbezogene Gesundheitsdaten verarbeitet werden.

Das Gesetz geht bis 3. Jänner in Begutachtung und soll vor Beginn der geplanten Öffnung ab 18. Jänner in Kraft treten. Der genaue parlamentarische Fahrplan steht noch nicht fest. Es werden jedenfalls noch entsprechende Verordnungen geschrieben werden, in denen die Details wie etwa die Kontrollen geregelt werden.

Befreiungsschein der Regierung

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) appellierte an die Bevölkerung, bei den Tests und bei den Impfungen mitzumachen: “Mit regelmäßigen Tests oder der Impfung werden wir das gesellschaftliche Leben nach dem harten Lockdown wieder hochfahren. Jedem muss klar sein, dass ohne regelmäßige Tests oder einer Impfung kein normales Leben möglich ist.”

Rechtsgrundlage für freiwillige “Zwangstests”

“Wir schaffen mit dieser Änderung von Epidemiegesetz 1950 und Covid-19-Maßnahmengesetz eine Rechtsgrundlage, die uns ein schrittweises und epidemiologisch besser kontrollierbares Öffnen und Lockern ermöglicht. Unser Ziel ist, dadurch ein rasches Ansteigen der Infektionszahlen nach einem Lockdown zu verhindern. Wichtig ist mir zu betonen, dass die Teilnahme an Testungen jedenfalls freiwillig bleibt”, sagte Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne).

Ticket und Meldezettel

Das für Mitte Jänner geplante “Freitesten” aus dem Lockdown werde in der Gastronomie durch die Gesundheitsbehörden erfolgen, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Mittwochabend in der ZIB2. Es werde überall, “wo man gewohnt ist, ein Ticket herzuzeigen oder im Tourismus den Meldezettel”, verlangt werden, einen negativen Test vorzuzeigen, sagte Kanzler Kurz.

(APA/red/ORF)