Tödliche Kuhattacke in Osttirol: Das rät der Alpenverein
Immer wieder enden Begegnungen zwischen Wanderern und Weidekühen dramatisch. Erst vor wenigen Tagen wurde ein Ehepaar in Osttirol von einer Kuhherde attackiert. Solche Fälle sorgen nahezu jeden Sommer für Schlagzeilen — insbesondere in klassischen Wanderregionen Österreichs. Der Österreichische Alpenverein warnt nun erneut vor den Risiken auf Almwegen und verweist auf klare Verhaltensregeln für Wanderer.
Die Problematik betrifft dabei bei weitem nicht nur abgelegene Hochalmen. Viele beliebte Wanderregionen führen direkt durch Weidegebiete oder entlang von Kuhherden. Vorfälle in Tirol, Salzburg, Kärnten und der Steiermark sorgen besonders häufig für Schlagzeilen, da in diesen Bundesländern Alm- und Viehtrieb noch stark verbreitet sind. Zudem verlaufen zahlreiche Wanderwege historisch bedingt über Weideflächen und lassen sich nicht einfach verlegen.
Gerade in tourismusstarken Regionen führt das regelmäßig zu Konflikten zwischen Freizeitnutzung und Landwirtschaft. Besonders heikel gelten Begegnungen mit Mutterkühen und Kälbern. Hunde spielen dabei immer wieder eine zentrale Rolle, weil sie von Rindern als Bedrohung wahrgenommen werden können. Mehrere tragische Fälle der vergangenen Jahre zeigen ein dieses Muster: Wanderer durchqueren eine Herde, Tiere reagieren nervös oder aggressiv, Menschen geraten zu Sturz und werden teilweise schwer verletzt oder niedergetrampelt.

Kuhherden auf Almen können für Wanderer zur Gefahr werden. | © TVB Großarltal
Wanderwege sind oft Privatflächen
Vielen Urlaubern ist dabei nicht bewusst, dass sie sich auf zahlreichen Almen rechtlich gesehen auf privatem Grund bewegen. Trotzdem dürfen Wanderwege oft offiziell genutzt werden. Grundlage dafür sind sogenannte Wegerechte, Dienstbarkeiten und traditionelle Nutzungsrechte. Viele Wanderwege existieren seit Jahrzehnten oder Jahrhunderten und wurden touristisch erschlossen, markiert und in Wanderkarten übernommen. In alpinen Regionen gelten zahlreiche Wege deshalb faktisch als öffentlich zugänglich — selbst wenn die Grundstücke privaten Almbauern oder Agrargemeinschaften gehören.
Ein generelles Recht, jede Alm frei zu betreten, gibt es jedoch auch wieder nicht. Wanderer dürfen markierte und freigegebene Wege benutzen, müssen sich dabei aber an die Regeln halten und besondere Rücksicht auf Landwirtschaft und Tiere nehmen.
Wer haftet bei einer Kuhattacke?
Die Haftungsfrage beschäftigt Gerichte seit Jahren. Nach einem tödlichen Vorfall im Tiroler Stubaital 2014 entwickelte sich eine intensive juristische Debatte rund um die Verantwortung von Bauern, Almbetreibern und Wanderern.
Grundsätzlich regelt in Österreich § 1320 ABGB die sogenannte Tierhalterhaftung. Tierhalter haften dann, wenn sie ihre Tiere nicht ausreichend beaufsichtigen oder sichern. Für Alm- und Weidewirtschaft wurde das Gesetz 2019 allerdings ausdrücklich angepasst. Seither spielt auch die Eigenverantwortung von Wanderern eine zentrale Rolle.
Der Oberste Gerichtshof stellte in mehreren Entscheidungen klar:
- Almwege müssen grundsätzlich nicht eingezäunt werden
- Kühe gelten im Regelfall nicht automatisch als gefährlich
- Warnschilder können ausreichende Sicherheitsmaßnahmen sein
- Wanderer tragen Mitverantwortung für ihr Verhalten
- Hunde erhöhen das Risiko erheblich
Nur wenn Tiere bereits auffällig aggressiv waren oder besondere Gefahrenlagen bestanden, können strengere Schutzmaßnahmen erforderlich sein. Das bedeutet in der Praxis allerdings auch: Wer auf Almwegen zu Schaden kommt, trägt juristisch häufig zumindest eine Mitschuld — insbesondere dann, wenn Warnhinweise ignoriert, Hunde falsch geführt oder Herden unnötig bedrängt wurden.
Aktuelle Urteile stärken Eigenverantwortung
Ein viel beachtetes OGH-Urteil aus 2025 zur Turracher Höhe stärkte zuletzt erneut die Position der Almwirtschaft. In dem Fall war ein Wandererpaar von Mutterkühen attackiert worden. Das Gericht entschied jedoch, dass den Bauern keine Schuld treffe, da die Tiere zuvor nicht als gefährlich bekannt gewesen seien und Warnhinweise vorhanden waren.
Die Gerichte betonen allerdings gleichzeitig, dass jeder Fall einzeln beurteilt werden müsse. Besonders aggressive Tiere oder bekannte Problemherden müssten weiterhin gesondert gesichert werden.
Alpenverein appelliert an Wanderer
Der Österreichische Alpenverein sieht deshalb vor allem Aufklärung als entscheidenden Faktor. Wanderer sollten Kühen grundsätzlich mit Distanz und Respekt begegnen. Besonders mit Hunden sei Vorsicht geboten.
- Zu den wichtigsten Empfehlungen zählen:
- Abstand zu Weidetieren halten
- Kälber niemals berühren
- Hunde kontrollieren und im Notfall ableinen
- Wanderwege nicht verlassen
- Herden großräumig umgehen
- Bei Unruhe der Tiere die Weide ruhig verlassen
Denn auch wenn viele Almen idyllisch wirken und die Tiere sanft: Eine Mutterkuh kann mehrere hundert Kilogramm wiegen — und im Verteidigungsmodus innerhalb weniger Sekunden zur tödlichen Gefahr werden.
(PA/red)


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