Corona-Härtefallfonds aufgestockt und nicht ausbezahlt

Die Regierung hat am Mittwoch angekündigt, den “Härtefallfonds” für Kleinstunternehmen und Bauern bis Mitte März zu verlängern. Der Unterstützungsfonds für Non Profit Unternehmen (NPO) wird laut Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) vorerst bis Jahresende laufen. “Die Instrumente, die sich bewährt haben, wollen wir verlängern”, sagte Kogler. Die maximale Förderhöhe aus dem Härtefallfonds wird außerdem auf 30.000 Euro aufgestockt.

Der Härtefallfonds soll Kleinstunternehmen, freien Dienstnehmern und Bauern helfen, die wegen der Coronakrise in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Die maximale Förderhöhe beträgt künftig zwölf mal 2.500 Euro (also in Summe 30.000), wie Finanzminister Gernot Blümel im Pressefoyer nach dem Ministerrat sagte.

Zwei Milliarden längst nicht ausgegeben

Der Fonds ist mit zwei Mrd. Euro dotiert. Ausgezahlt wurden Wirtschaftskammer und Agrarmarkt Austria (AMA) nach Regierungsangaben bisher aber erst 600 Mio. Euro. Den Non Profit Organisationen und Vereinen wurden bisher 200 Mio. Euro zugesagt, wie Landwirtschaftsministerin Elisabeh Köstinger (ÖVP) sagte.

Die Unterstützungsmaßnahmen für NPOs sowie der Überbrückungsfonds für Künstlerinnen und Künstler läuft vorerst bis Jahresende. Laut Kogler wurde für eine Verlängerung um ein weiteres Quartal aber bereits “budgetäre Vorsorge getroffen”. Er stellte auch eine Verlängerung der Zuschüsse bis Mitte März – also bis zum Jahrestag des Corona-Lockdowns – in Aussicht. “Wir gehen davon aus, dass die Situation sich bis März nicht so dramatisch bessern wird, dass man auf diese Verlängerung verzichten könnte. Wir streben das an”, betonte Kogler. Zuvor sollen aber noch allfällige Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen geklärt werden.

Maximalsumme erhöht – Geld bleibt liegen

Der von der SVS eingerichtete Künstler-Überbrückungsfonds ist mit bis zu 90 Mio. Euro dotiert. Der Überbrückungsfonds für Künstlerinnen und Künstler hat laut Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) bisher rund 25 Millionen Euro ausgeschüttet. Sowohl diese Zuschüsse für Kulturschaffende als auch jene für Vereine und NPOs werden nun bis Jahresende befristet. Bisher waren beim Künstler-Überbrückungsfonds (unter der Annahme von 1.000 Euro pro Monat) bis zu 6.000 Euro an Einmalzahlung möglich, die Maximalsumme ist ab sofort auf 10.000 Euro erhöht.

Große Zuschüsse nur mit EU-OK

Noch keine Entscheidung gibt es bei der Verlängerung des “Fixkostenzuschusses” für größere Unternehmen. Hier braucht die Regierung die Zustimmung der EU-Kommission. Deren Angebot, eine maximale Förderhöhe von zwei Mio. Euro pro Unternehmen zu genehmigen, will Blümel nun prüfen. “Wenn es möglich ist”, will sich der Finanzminister aber weiterhin für deutlich höhere Zuschüsse bis zu fünf Mio. Euro einsetzen, wie er nach dem Ministerrat sagte.

Warten auf Kommissionsvorschlag

Wie viele österreichische Unternehmen die von ihm befürwortete maximale Fördersumme von fünf Mio. Euro überhaupt brauchen würden, um ihre Fixkosten abzudecken, konnte Blümel am Mittwoch nicht sagen. Das werde unter anderem vom Umsatzrückgang im Wintertourismus abhängen. Der Kommissionsvorschlag sieht seinen Angaben zufolge vor, dass kleineren Unternehmen bis zu 70 Prozent ihrer Fixkosten abgedeckt werden könnten, größeren die Hälfte. Geprüft wird nun, ob die Firmen auch Abschreibungen und “frustrierte Dienstleistungen” anrechnen könnten.

Milliarden im Topf – Millionen beantragt

Für die erste, von der Kommission bereits bewilligte, Phase des Fixkostenzuschusses sind acht Mrd. Euro vorgesehen. Ausgezahlt wurden laut Blümel aber erst rund 200 Mio. Euro, beantragt 500 Mio. Euro. Dies liege daran, dass die Förderung großteils im Nachhinein beantragt werde. Ursprünglich sei man überhaupt erst von einer Auszahlung im Jahr 2021 ausgegangen, so der Minister.

Kommentar: In Summe wären die Milliarden, die für die Bewältigung der Coronakrise von der Regierung versprochen wurden, vollkommen ausreichend. Die Zahl an Antragstellern und die bisher genehmigten Bewilligungen zeigen den Überfluss. Die Verlängerungen und Aufstockungen wird manchen Betroffenen Sicherheit geben, aber nicht den “Künstlern”. Bis zum Jahresende soll ihr Hilfsfonds abgedreht werden oder spätestens im März. Aber dafür erwartet sich der Vizekanzler erst einmal ein Kratzen am Teppich vor seiner Amtstür. Das übernimmt ein IG Autoren Sprecher nur allzu gerne.

Meinung: Die hoch dotierten Hilfszahlungen für Betriebe müssen sowieso erst von der EU genehmigt werden. Staatliche Subventionen dürfen nicht zu einer Wettbewerbsvorteil führen. Daran wird sich auch Österreich halten müssen. Auf die kommende Budgetrede darf man gespannt sein.

(APA/red)